Wie soll die Kontrolle(siehe Zitat) denn ablaufen? Die Kontrolleure müssen zum Erwischen ja in die Wohnung rein. Geht das so einfach ohne Durchsuchungsbeschluss? Selbst wenn die als Gast getarnt in die Wohnung reinkommen, einfach dann ohne Ankündigung die Türen der Verrichtungszimmer öffnen???
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen. Bei Wohnungen, die eine Empfangskraft beschäftigen und bei Clubs/Bordellen dürfte es für die Kontrollkräfte nicht schwierig sein, Einlass zu bekommen und sich direkt auf den Weg zu den Verrichtungszimmer zu begeben. Fraglich wäre, ob sich AO-Stätten mit Warnsignalen austauschen, wenn die Kontrolle im Haus ist und so DL und Freier gewarnt werden können. Schließlich dürfte es ein Anklopfen der Kontrolleure am Verrichtungszimmer nicht geben.
Bei Wohnungen oder Stätten, die nur von einer DL oder ohne Empfangskraft genutzt werden, dürfte es für die Kontrolleure schwieriger sein, sich Zutritt zu verschaffen.
Ein generelles Aufbrechen von Türen dürfte es eigentlich nicht geben.
So viel erstmal zum Thema Zutritt verschaffen.
Ob und wie jetzt bei einer Kontrolle auf AO oder nicht AO entschieden wird, wird von mehreren Faktoren abhängen. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es dürfte auf den Zustand des männlichen Werkzeuges ankommen. Wenn also diesem anzusehen ist, dass "er" ohne Gummi, kurz vor Eintritt der Kontrolleure, in einer Muschi oder Mund war, wird wohl auf "verbotenes AO" entschieden werden.
Man darf auch nicht vergessen, dass es bei solchen Kontrollaktionen auch um den Abschreckungseffekt geht. Wenn bekannt ist, dass bestimmte AO-Stätten öfters in kurzen Zeitabständen kontrolliert werden, dürfte sich das Thema AO dort mit der Zeit erledigen.
So könnte zumindest der Plan des Gesetzgebers aussehen.