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Kondompflicht kommt

Gestartet von Morpheus · 04.02.2015 · 545 Beiträge · 271.409 Aufrufe

Beiträge
Und schreibt der User dann noch rein "Die Nutte wollte zwar nicht, aber ich hab das Gummi abgezogen wo sie es nicht merkte", wird aus der OWI ein schwerer Straftatbestand.

DAS erfüllt - völlig unabhängig von der geplanten Novellierung des Prostitutionsgesetztes - den Tatbestand der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und MUSS von den Behörden verfolgt werden. Ich denke, da sind wir uns hier alle einig.
DAS erfüllt - völlig unabhängig von der geplanten Novellierung des Prostitutionsgesetztes - den Tatbestand der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und MUSS von den Behörden verfolgt werden. Ich denke, da sind wir uns hier alle einig.

nö. Das ist ein schweres Kriegsverbrechen, eine Vergewaltigung mit viiiiiel Gewalt *hust*
Heirat kann Sie finanziell, gesundheitlich, gesellschaftlich und beruflich ruinieren. In unserem ’Rechtsstaat’ kann es Ihnen widerfahren, dass gegen Ihren Willen und ohne Ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten Ihre Ehe geschieden, Ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, Ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und Sie zudem durch Unterhaltszahlungen unter das Existenzminimum herabgesetzt werden.
Hallo
Hab mir einiges durchgelesen...
Ist es nun kontrollierbar oder nicht?
Was ist wenn eine dl jmd anzeigt?
Wie ist das dann mit der nachweispflicht?
Kenne nämlich eine dame im Saarland, die kenne ich von früher, privat, durch zufall habe ich herausbekommen das sie ao macht weil sie geldprobleme hat (nein, kein junkie)
Sie fickt mit mir ao-gebe ihr geld, obwohl ich es nicht müsste...
Was würde theoretisch passieren, wenn sie mich mal anzeigt?

Ps:die dame inseriert weder öffentlich, noch sonstwas, hat auch nur 3,4 männer, deshalb gebe ich keine infos raus, wie gesagt ist ganz privat quasi unter Freunden
Zuletzt bearbeitet von Sexboy21 am 10.03.2015, 16:24
Hallo
Hab mir einiges durchgelesen...
Ist es nun kontrollierbar oder nicht?
Was ist wenn eine dl jmd anzeigt?
Wie ist das dann mit der nachweispflicht?
Kenne nämlich eine dame im Saarland, die kenne ich von früher, privat, durch zufall habe ich herausbekommen das sie ao macht weil sie geldprobleme hat (nein, kein junkie)
Sie fickt mit mir ao-gebe ihr geld, obwohl ich es nicht müsste...
Was würde theoretisch passieren, wenn sie mich mal anzeigt?

Ps:die dame inseriert weder öffentlich, noch sonstwas, hat auch nur 3,4 männer, deshalb gebe ich keine infos raus, wie gesagt ist ganz privat quasi unter Freunden


Du hast den Spaß mit ihr ohne uns. Dann kläre auch Deine Bedenken mit ihr ohne uns...
....Vielversprechender dürfte es für diese sein, sich einfach bei den vermuteten AO-DLs auf die Lauer zu legen und dort jeweils zu versuchen im laufenden Verkehr AOler zu erwischen und diese mit dem Bußgeld zu versehen. Wäre zumindest technisch einfacher und kostengünstiger.

Mal 'ne, vielleicht dumme, Frage: Wie soll die Kontrolle(siehe Zitat) denn ablaufen? Die Kontrolleure müssen zum Erwischen ja in die Wohnung rein. Geht das so einfach ohne Durchsuchungsbeschluss? Selbst wenn die als Gast getarnt in die Wohnung reinkommen, einfach dann ohne Ankündigung die Türen der Verrichtungszimmer öffnen???

Es geht schliesslich nur um eine Ordnungswidrigkeit und KEINE Straftat.
Geht ja nicht alleine um die Strafe an sich.

Ich für meinen Teil würde jedenfalls ebenso ungerne anlässlich des Geschlechtsverkehrs Kontakt mit der Polizei oder dem Ordnungsamt bekommen, wie ich im Straßenverkehr Kontakt mit denen habe.

Ein Bericht hier wäre im Übrigen ein starkes Indiz, dass man es für Geld ohne Gummi getrieben hat. Ist ja nicht ausgeschlossen, dass das einer doch verfolgt. Ich würde mich auch da nicht der Willkür eines Richters aussetzen wollen. Ich würde noch nicht einmal das Risiko eingehen wollen, dass es hier einer lesen kann.

Deswegen stelle ich die Berichte hier, wenn es zu dem Verbot kommt, erst mal ein.

Lage sondieren.

Dann mal weiter sehen.

Mit Gummi machts auch Spaß.

Denke, in der ersten Zeit des Verbots wird es auch schwierig werden, eine zu finden, die auf Latex verzichtet. Befürchte das sogar für Fellatio :mad:
Zuletzt bearbeitet von Marks am 10.03.2015, 18:27
Hallo Mr. Popper, kann es sein, dass dir beim Zitieren ein Fehler in Beitrag #278 unterlaufen ist? Die von dir zitierte Wortfolge: "Ich wüsste nicht wer weiter auf dieser C-Ware rumfickt wenn die kein ao mehr anbieten." stammt aus Beitrag #275 von richard, den ich hier als Vollzitat als Beleg anfüge.
Mea Culpa! Tut mir leid. Da ist mir zugegebenermaßen ein Fauxpas passiert. Aber das ändert nichts am Inhalt. Vielen Dank, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast.
Wie soll die Kontrolle(siehe Zitat) denn ablaufen? Die Kontrolleure müssen zum Erwischen ja in die Wohnung rein. Geht das so einfach ohne Durchsuchungsbeschluss? Selbst wenn die als Gast getarnt in die Wohnung reinkommen, einfach dann ohne Ankündigung die Türen der Verrichtungszimmer öffnen???

Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen. Bei Wohnungen, die eine Empfangskraft beschäftigen und bei Clubs/Bordellen dürfte es für die Kontrollkräfte nicht schwierig sein, Einlass zu bekommen und sich direkt auf den Weg zu den Verrichtungszimmer zu begeben. Fraglich wäre, ob sich AO-Stätten mit Warnsignalen austauschen, wenn die Kontrolle im Haus ist und so DL und Freier gewarnt werden können. Schließlich dürfte es ein Anklopfen der Kontrolleure am Verrichtungszimmer nicht geben.

Bei Wohnungen oder Stätten, die nur von einer DL oder ohne Empfangskraft genutzt werden, dürfte es für die Kontrolleure schwieriger sein, sich Zutritt zu verschaffen.

Ein generelles Aufbrechen von Türen dürfte es eigentlich nicht geben.

So viel erstmal zum Thema Zutritt verschaffen.


Ob und wie jetzt bei einer Kontrolle auf AO oder nicht AO entschieden wird, wird von mehreren Faktoren abhängen. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es dürfte auf den Zustand des männlichen Werkzeuges ankommen. Wenn also diesem anzusehen ist, dass "er" ohne Gummi, kurz vor Eintritt der Kontrolleure, in einer Muschi oder Mund war, wird wohl auf "verbotenes AO" entschieden werden.


Man darf auch nicht vergessen, dass es bei solchen Kontrollaktionen auch um den Abschreckungseffekt geht. Wenn bekannt ist, dass bestimmte AO-Stätten öfters in kurzen Zeitabständen kontrolliert werden, dürfte sich das Thema AO dort mit der Zeit erledigen.

So könnte zumindest der Plan des Gesetzgebers aussehen.
Mea Culpa! Tut mir leid. Da ist mir zugegebenermaßen ein Fauxpas passiert. Aber das ändert nichts am Inhalt. Vielen Dank, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast.

Hallo Mr. Popper, ich nehme deine Entschuldigung an. Inhaltlich sehe ich dies genauso wie du. Es ging mir darum, auf den richtigen Empfänger deiner Kritik hinzuweisen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen. Bei Wohnungen, die eine Empfangskraft beschäftigen und bei Clubs/Bordellen dürfte es für die Kontrollkräfte nicht schwierig sein, Einlass zu bekommen und sich direkt auf den Weg zu den Verrichtungszimmer zu begeben. Fraglich wäre, ob sich AO-Stätten mit Warnsignalen austauschen, wenn die Kontrolle im Haus ist und so DL und Freier gewarnt werden können. Schließlich dürfte es ein Anklopfen der Kontrolleure am Verrichtungszimmer nicht geben.

Bei Wohnungen oder Stätten, die nur von einer DL oder ohne Empfangskraft genutzt werden, dürfte es für die Kontrolleure schwieriger sein, sich Zutritt zu verschaffen.

Ein generelles Aufbrechen von Türen dürfte es eigentlich nicht geben.

So viel erstmal zum Thema Zutritt verschaffen.


Ob und wie jetzt bei einer Kontrolle auf AO oder nicht AO entschieden wird, wird von mehreren Faktoren abhängen. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es dürfte auf den Zustand des männlichen Werkzeuges ankommen. Wenn also diesem anzusehen ist, dass "er" ohne Gummi, kurz vor Eintritt der Kontrolleure, in einer Muschi oder Mund war, wird wohl auf "verbotenes AO" entschieden werden.


Man darf auch nicht vergessen, dass es bei solchen Kontrollaktionen auch um den Abschreckungseffekt geht. Wenn bekannt ist, dass bestimmte AO-Stätten öfters in kurzen Zeitabständen kontrolliert werden, dürfte sich das Thema AO dort mit der Zeit erledigen.

So könnte zumindest der Plan des Gesetzgebers aussehen.


Du könntest als Märchen-Onkel gutes Geld verdienen bei Deiner blühenden Phantasie...
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen. Bei Wohnungen, die eine Empfangskraft beschäftigen und bei Clubs/Bordellen dürfte es für die Kontrollkräfte nicht schwierig sein, Einlass zu bekommen und sich direkt auf den Weg zu den Verrichtungszimmer zu begeben. Fraglich wäre, ob sich AO-Stätten mit Warnsignalen austauschen, wenn die Kontrolle im Haus ist und so DL und Freier gewarnt werden können. Schließlich dürfte es ein Anklopfen der Kontrolleure am Verrichtungszimmer nicht geben.

Bei Wohnungen oder Stätten, die nur von einer DL oder ohne Empfangskraft genutzt werden, dürfte es für die Kontrolleure schwieriger sein, sich Zutritt zu verschaffen.

Ein generelles Aufbrechen von Türen dürfte es eigentlich nicht geben.

So viel erstmal zum Thema Zutritt verschaffen.


Ob und wie jetzt bei einer Kontrolle auf AO oder nicht AO entschieden wird, wird von mehreren Faktoren abhängen. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es dürfte auf den Zustand des männlichen Werkzeuges ankommen. Wenn also diesem anzusehen ist, dass "er" ohne Gummi, kurz vor Eintritt der Kontrolleure, in einer Muschi oder Mund war, wird wohl auf "verbotenes AO" entschieden werden.


Man darf auch nicht vergessen, dass es bei solchen Kontrollaktionen auch um den Abschreckungseffekt geht. Wenn bekannt ist, dass bestimmte AO-Stätten öfters in kurzen Zeitabständen kontrolliert werden, dürfte sich das Thema AO dort mit der Zeit erledigen.

So könnte zumindest der Plan des Gesetzgebers aussehen.

Es könnte aber auch sein, dass eine Einsatzgruppe der GSG 9, oder ein SEK, das jeweilige Verrichtungszimmer stürmt, mit Einsatz von Blendgranaten, um den AO-Ficker zu neutralisieren und zu paralysieren, und den blanken Schwanz in der Möse in flagranti zu sichern.

Man oh man! Jetzt sind es bald 300 Statements in diesem Thread, und es gibt immer noch was "Neues" zu berichten.
Zuletzt bearbeitet von analus am 11.03.2015, 08:43
@AO-Kr: Meinst Du jetzt nicht ernst, oder.

Generalvollmacht für Hausdurchsuchungen gibt es nicht.

Denke, da wird gar nichts groß geprüft und kontrolliert. Aber die Mädels werden Sorge vor dem Ärger haben. Da wird der Service weniger angeboten. AO wird schwierig. Franze ohne vielleicht auch.

Das ist der Mist.

Tja, für AO-Foren sehe ich es allerdings als echtes Problem an. Denn ein Bericht hier wäre mal ein starkes Indiz. Muss nicht zur Bestrafung führen. Aber einmal eine Welle von Verfahren gegen Freier wegen AO-Berichten und hier schreibt erst mal keiner mehr was.
Zuletzt bearbeitet von Marks am 11.03.2015, 09:00
Tja, für AO-Foren sehe ich es allerdings als echtes Problem an. Denn ein Bericht hier wäre mal ein starkes Indiz. Muss nicht zur Bestrafung führen. Aber einmal eine Welle von Verfahren gegen Freier wegen AO-Berichten und hier schreibt erst mal keiner mehr was.

kann man immer hinterher schreiben, habe ich mir ausgedacht. Wollte Anerkennung und so.
@AO-Kr: hehe, lustiger Beitrag
Heirat kann Sie finanziell, gesundheitlich, gesellschaftlich und beruflich ruinieren. In unserem ’Rechtsstaat’ kann es Ihnen widerfahren, dass gegen Ihren Willen und ohne Ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten Ihre Ehe geschieden, Ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, Ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und Sie zudem durch Unterhaltszahlungen unter das Existenzminimum herabgesetzt werden.
Ob und wie jetzt bei einer Kontrolle auf AO oder nicht AO entschieden wird, wird von mehreren Faktoren abhängen. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es dürfte auf den Zustand des männlichen Werkzeuges ankommen. Wenn also diesem anzusehen ist, dass "er" ohne Gummi, kurz vor Eintritt der Kontrolleure, in einer Muschi oder Mund war, wird wohl auf "verbotenes AO" entschieden werden.
[/QUOTE]

Das sind ja wilde Fantasien.....
:confused: Leute, solche Kontrollen sind doch völlig unrealistisch! Die Kondompflicht, bei der nur die Kunden bestraft werden, ist Teil eines politischen Kompromisses. CDU/CSU wollten u. a. ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren und verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen. Beides haben sie nicht durchsetzen können. Sie haben in den Verhandlungen dann die gewünschte "Kondompflicht" bekommen, aber diese auch mit der Einschränkung, dass nur die Kunden bestraft werden. Das war Teil des gesichtswahrenden Kompromisses. Dieser wird nicht dazu führen, dass die Behörden spezielle "Kondom-Überprüf-Einheiten" aufstellen... ;-)

Die Probleme werden auf anderer Ebene bestehen:
- Betreiber von sogenannten "Prostitutionsstätten" werden künftig eine Genehmigung benötigen. Wenn ein Betreiber mit "AO" wirbt oder dies irgendwie fördert, könnte seine Genehmigung nach einer vorherigen Ankündigung eventuell entzogen werden...
- Alle Dienstleisterinnen müssen sich registrieren lassen. Umständlich für ausländische DL und für nebenbei Tätige höchst problematisch, da ein "Makel" für das ganze Leben zu befürchten ist...
Die Probleme werden auf anderer Ebene bestehen:
- Betreiber von sogenannten "Prostitutionsstätten" werden künftig eine Genehmigung benötigen. Wenn ein Betreiber mit "AO" wirbt oder dies irgendwie fördert, könnte seine Genehmigung nach einer vorherigen Ankündigung eventuell entzogen werden...
- Alle Dienstleisterinnen müssen sich registrieren lassen. Umständlich für ausländische DL und für nebenbei Tätige höchst problematisch, da ein "Makel" für das ganze Leben zu befürchten ist...[/QUOTE]


Das viel größere Problem hat slowsex erkannt.Das anmelden.Behördengang...u.s.w.Das Angebot wird sich deutlich verknappen(Ziel des Gesetzes)und somit verteuern.AO dürften dann nur noch die 3."Wahl" anbieten....
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