Kannst du es nicht verstehen, oder willst du es nicht verstehen?
Das maximale Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe sind 300.000. Egal wie viele Millionen die damit verdient haben. Für ficken ohne Gummi ist das maximale Bußgeld 50.000.
So steht es im Gesetz. Ob da tatsächlich mal jemand zahlt oder nicht, hat mit der angedrohten höhe nix zu tun.
Theoretisch heißt das 6x blank ficken kann dich das gleiche kosten wie ein paar ergaunerte Millionen durch unerlaubte Werbeanrufe. Wo ist da die Relation?
Ist dir jatzt klar geworden was ich meine?
Ich verstehe es schon! Es steht diese Strafe im Raum. Diese Strafe ist möglich, theoretisch. Ist Sie realistisch auf jeden Blank-Verkehrer anzuwenden? Fraglich, da die Nachweisbarkeit bis heute nicht erläutert oder geklärt wurde.
Nehmen wir an, jemand wird tatsächlich
auf frischer Tat dabei erwischt wie er sich von einer
bezahlten DL blank einen Blasen lässt.
Welche Strafe droht ihm? 50.000.- Euro? Sehr fraglich, dass die Höchststrafe beim ersten Vergehen angewendet wird oder überhaupt eine Anwendungsberrechtigung hat.
Aber nochmal die Hauptfrage: Wie soll jemand überhaupt überführt werden, wenn er nicht wirklich bei der "Tat" ertappt wird?
Um dir eine Strafe "aufbrummen" zu können, muss man dir folgendes
beweisen (Sachbeweis oder Personalbeweis): Person A hat am Tag B zur Uhrzeit C folgende OWI begangen "Blank ficken" einer bezahlten DL D in Ort E.
Hierfür haben wir Beweis F (Video, Foto, Zeugenaussage, ...).
Daher sind deine Vergleiche sehr weit hergeholt!
Warum wurde gegen die unseriöse Telefonfirma ermittelt? Weil sich ca. 2500 Menschen bei einer Organisation beschwert haben, die dann tätig werden musste und die auch die Zeit und die Resourcen dafür hat.
Warum konnte man Sie belangen? Weil man die Anrufe (gespeicherte Informationen, Protokolle, Computer, etc. = Beweise) nachvollziehen kann bzw entsprechende Ermittlungen durchführen konnte.
Aber: Wenn keiner sich darüber beschwert hätte, würde die Firma immer noch unbehelligt Leute abzocken.
Das Gleiche gilt bei deinem Terrorismus-Vergleich. Hier ist die Verfolgung alleine schon im öffentlichen Interesse, da eine Straftat begangen wurde. Straftaten müssen immer verfolgt werden, auch ohne Kläger.
Es geht hier nur bedingt um die Verhältnismäßigkeit, die dauernd von dir angesprochen wird.
Natürlich ist es "Verhältnismäßig" und mit Sicherheit auf den ersten Blick auch lukkrativ, 50.000.- Euro für so ein Vergehen zu kassieren.
Wie lukkrativ es ist sieht man daran, dass sich bis heute kein einziges Bundesland darüber Gedanken gemacht hat, obwohl der Wortlaut des Gesetzes bereits seit über einem Jahr existiert.
Jeder normal denkende Mensch (Auch die meisten Politiker) weiß, dass die Kondompflicht mit der zugehörigen Strafe nicht oder nur sehr bedingt (Öffentlicher Verkehr --> Straßenstrich) kontrollierbar ist.
Was zwei Menschen hinter verschlossen Türen besprechen oder machen, kann in den wenigsten Fällen nachvollzogen oder bewiesen werden (Ausnahme: Richterlich angeordnete Abhörung oder Überwachnung des Raumes).
Das einzige, was daran kontrolliert werden kann sind die Auhängeschilder/Warntafeln in Bordellen, welche verpflichtend sind.