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Besteht ihr auch auf einen Kassenbon im FKK-Club?

Gestartet von abrotzer · 05.01.2020 · 4 Beiträge · 3.219 Aufrufe

Beiträge
[h=1]Wer von euch war das?

POL-DA: Gast besteht auf Kassenbon
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4483636
Die neue Kassensicherungsverordnung stellt auch die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Seit 01.01.2020 gilt ja die sogenannte Bonpflicht. Auf die Einhaltung derselben pochte am frühen Samstagmorgen (04.01.2020) der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg, der für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung verlangte. Der Sicherheitsdienst schien mit den Inhalten der Verordnung noch nicht vollumfänglich vertraut und setzte den Gast in gewohnter Weise unsanft vor die Tür. Der forderte jedoch weiterhin den ihm seiner Meinung nach zustehenden Bon. Da zur Durchsetzung des Rechtes nun mal die Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen und klärte die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf. Man einigte sich schließlich, eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld auszustellen, womit alle Beteiligten zufrieden waren. Ob auf diesem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt war, ist der Polizei ebenso wenig bekannt wie der Grund, wofür der Gast den Bon benötigte.
Wer von euch war das?

Irgendein Idiot ... aber davon gibt es in diesem Lande ja mittlerweile viele.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Den Artikel hatte ich auch gelesen - https://www.rtl.de/cms/bon-pflicht-im-saunaclub-was-steht-wohl-auf-dem-kassenbon-4464079.html - selbst in der Welt https://www.welt.de/vermischtes/article204792328/Darmstadt-Saunaklub-Besucher-besteht-auf-Bonpflicht-Polizeieinsatz.html steht was dazu.

Aber zu dem Thema kann Abhilfe geschaffen werden …

[Anhang 62480 nicht verfügbar]

Obwohl, ich hatte mal vor einer Zeit mal in einem Saunaclub aus Gag nach einer Rechnung gefragt und mir wurde tatsächlich eine über den ausgegebenen Betrag eine Quittung ausgestellt - Speisen und Getränke ohne weiter Details zu nennen - und diesen kann man dann auch beim Finanzamt einreichen, denn die Betreiber haben ja nicht den Namen von dem Club drauf, sondern den Namen der Betreibergesellschaft und dann fällt es nicht so auf. :rolleyes:
Zuletzt bearbeitet von oliveer am 10.01.2020, 14:00 – Grund: txt ergänzt
Nein, fliegt doch eh nur in den Müll und es erspart einem so manche prikäre Situation ^^
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