Aber eben nicht mit dem Verkehr ohne Kondom, zumindest geht das nicht aus dem Artikel hervor.Naja wenn jetzt jemand bei der vereinbarung der Dienstleistungen darauf besteht mit Kondom und das nachher nicht sattfindet dann ist die Vergewaltigung in dem Fall beendet, also bleibt es dann nicht mehr nur beim Versuch. Das Interessante ist ja das hier der verkehr ohne Kondom im Vordergrund steht, weil mit die DL ja einverstanden war bzw. bezahlt wurde.
Oder versuchen wir es mal so.
hier im Forum werden die Pozzer angeprangert.
Nun haben wir ein Urteil: Kunde will ohne besteht darauf, Handgemenge, Pfefferspray widersprüchliche Aussagen Kunde-DL.
Nee: Kunde bezahlt die Frau für GVm (was anderes gibt der Artikel nicht her) und versucht es dann trotzdem ohne und will es sogar erzwingen.
Vorweg es liegt sicher am zuständigen gericht ABER, wenn hier jetzt jemand darüber fabulisiert das und wie er ohne Gummi ficken kann im nicht beidseitigen Einverständnis dann dient das der Vorbereitung einer Straftat?
Ja natürlich und genau das war ja die eingehende Frage vom Tiger. Und genau die Strafbarkeit wurde doch zweifellos bestätigt.
