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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 730.021 Aufrufe

Beiträge
...Böse Zungen munkeln, das selbst die Bundeskanzlerin der BRD von den gewählten Repräsentanten des deutschen Volkes ausgesucht wurde- unter Berücksichtigung der Parteizugehörigkeit !...

Ist natürlich vom Prinzip so, wie du schreibst. Du läßt dabei ein paar kleine Details aus.

Die Kandidatin zur Wahl der Bundesfotze bei der BT-Wahl wurde zwar in der Tat von den Parteidelegierten auf dem CDU-Bundesparteitag gewählt. Aber!

Die Möglichkeiten der Parteimitglieder konkreten Einfluß auf das Abstimmverhalten der Delegierten zu nehmen ist gleich Null. Es findet auf dieser Ebene keine Diskussion statt.

Eine Personaldebatte ist unerwünscht und liegt zeitlich stets weit vor den eigentlichen BT-Wahlen. Das heißt es handelt sich bildlich gesprochen um einen Supertanker in voller Fahrt. Nur sehr schwer zu stoppen und bzw. extrem langer Bremsweg.

Kurzfristigen Fehlentwicklungen kann nichts entgegengesetzt werden. Das ist sozusagen Demokratie ex ante.

Das ist ein Manko und wirft die Frage auf, ob eine zeitlich derart versetzte Entscheidung wirklich 'Volkes Wille' bzw. 'Partei-Mitglieders-Wille' überhaupt abbilden kann.
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 29.07.2018, 13:13
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Um mal zum Thema zurück zu kommen, für normale Freier hat sich durch das Prostituiertenschutzgesetz nichts geändert, nur unsere AfD-Trottel scheinen zunehmend Schwierigkeiten zu haben.
Echt, woraus schlisst du das?
Um mal zum Thema zurück zu kommen, für normale Freier hat sich durch das Prostituiertenschutzgesetz nichts geändert, nur unsere AfD-Trottel scheinen zunehmend Schwierigkeiten zu haben.

Hä? Wir haben doch die Arschkarte, dachte ich!?!?
Kann einem jetzt was passieren wegen dem neuen DSGVO Dingsbums, wenn man Bilder nicht nur verlinkt, sondern runterlädt und hier ins Forum wieder hoch lädt?

:confused:

Sie schreibt so was: https://www.kaufmich.com/Deepthroatdiana

Meine Bilder sind echt und bilden mich ab ? das Kopieren bzw. Weitersenden meiner Bilder ist untersagt.. (auch das Posten meiner Bilder in Foren) sollte dies nicht eingehalten werden, erfolgt eine strafrechtliche Anzeige.

Sorry for offtopic
Zuletzt bearbeitet von Merkwürden am 15.08.2018, 01:55
Kann einem jetzt was passieren wegen dem neuen DSGVO Dingsbums, wenn man Bilder nicht nur verlinkt, sondern runterlädt und hier ins Forum wieder hoch lädt?

:confused:

Sie schreibt so was: https://www.kaufmich.com/Deepthroatdiana

Meine Bilder sind echt und bilden mich ab ? das Kopieren bzw. Weitersenden meiner Bilder ist untersagt.. (auch das Posten meiner Bilder in Foren) sollte dies nicht eingehalten werden, erfolgt eine strafrechtliche Anzeige.

Sorry for offtopic

Habe mal nachgeschaut, nach dem DSGVO Dingsbums wird sie nicht viel machen können, da es nicht präzise ist.
Dennoch gilt weiter das alte Kunsturhebergesetz:
Das Recht am eigenen Bild gilt als eine besondere Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Durch § 22 KunstUrhG soll dabei sichergestellt werden, dass jeder darüber entscheiden darf, welche Bilder von seiner Person im Umlauf sind. Genau schreibt § 22 Satz 1 KunstUrhG Folgendes vor:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ob sich tatsächlich eine DL die Mühe macht das Internet nach ihren Fotos zu filtern und dann Strafanzeige zu stellen??
Im übrigen sieht diese Deapthroat Diana nicht so hübsch aus, als das man ihre Fotos im Netz verbreiten müsste:(

https://www.urheberrecht.de/dsgvo-unsicherheiten-beim-recht-am-eigenen-bild/
https://www.urheberrecht.de/kunsturhebergesetz/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/

Hoffentlich hilft dir das weiter.
Sollte das noch diskussionsbedarf haben, kann unser Mod. das vlt. raustrennen und einen eigenen Thread aufmachen.
Zuletzt bearbeitet von straker am 15.08.2018, 11:40
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Es ist doch zum Kotzen, die Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz wurde abgelehnt laut Dona Carmen
https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/

1. Wie hätten die das auch ihren Ehefrauen und im Freundeskreis erklären sollen?
2. Unser Rechtssystem hat schließlich andere Prioritäten; es müssen genügend Leute von sinnvoller Arbeit befreit werden, damit sie sich um Rückholaktionen von Islamisten kümmern können.
Zuletzt bearbeitet von aJoker am 16.08.2018, 00:09
Fuck!!! :mad:
Kann man den Verein irgendwie unterstützen? - Hatte schonmal 100 EUR an nen Anwalt überwiesen .... das ganze ist aber im Sand verlaufen - war ne Eigeninitiative von ihm.
Also die Donna-Leute würde ich auch unterstützen.

[Anhang 56765 nicht verfügbar]

Zitat:
Man sollte nicht vorschnell meinen, dass mit dem fatalen Beschluss der Karlsruher Richter, sich nicht zur Sache zu äußern und die Verfassungsbeschwerde der Sexarbeiter/innen mit einigen windigen Bemerkungen abzuweisen, die politische Auseinandersetzung erledigt wäre. Doña Carmen e.V. lässt sich dadurch nicht entmutigen. Vielmehr gilt die alte Einsicht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Zuletzt bearbeitet von Merkwürden am 16.08.2018, 00:40 – Grund: Grafik war nicht zu sehen
https://www.donacarmen.de/

Nach unten durchscrollen, da findest Du das Spendenkonto. Lässt sich steuerlich absetzen, habe ich auch schon gemacht. Funktioniert.
Seit ihr wiklich so naiv das es was bringt so einen Verein zu unterstützen?
Die Lobby in die Regierungskreise ist sehr begrenzt bei denen eher geht die Tendez gegen 0.
Ohne dies ist es bei uns nicht möglich irgendwas zu ereichn zumal dieses Klientel sowieso eher als Abschaum gesehen wird in der Bevölkerung obwohl ein sehr großer Teil sie besucht oder wird.
Jung hab ich zuhause :cool:
So ein "Verein" hilft und unterstützt auch Prostituierte. Lese dir das einfach mal durch und überlege dann, was du für einen Mist geschrieben hast. Selber zu Huren zu gehen, aber dann, nach mir die Sintflut.
Zuletzt bearbeitet von Homer am 16.08.2018, 19:04
Es ist doch zum Kotzen, die Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz wurde abgelehnt laut Dona Carmen
https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/

Wirklich enttäuschend !

Aber sehen wir das positive. Eine Sachentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des ProstSchuG hat das BVerfG ja nicht gefällt.

Die Beschwerde wurde lediglich aus formellen Gründen als unzulässig zurückgewiesen, da diese nicht hinreichend begründet wurde. Überraschend, da laut donna carmen doch ein Ex-Verfassungsrichter bei Abfassung der Beschwerdeschrift beteiligt gewesen sein soll. Sein überraschender Tod mag da eine Rolle gespielt haben.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen ist also durch den Beschluß des BVerfG nicht gerichtlich geklärt und wird die Gerichte wohl in Zukunft weiterhin beschäftigen. Auch sind Verfassungsbeschwerden in dieser Sache weiterhin zulässig. Aber das wird jetzt wahrscheinlich dauern.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 16.08.2018, 18:24
So ein "Verein" hilft und unterstützt auch Prostituierte. Lese dir das einfach mal durch und überlege dann, was du für einen Mist geschrieben hast. Selber zu Huren zu gehen, aber dann, nach mir die Sintflut.
Träum weiter, warum denkst du wurde die Beschwerde abgelehnt. :(
Jung hab ich zuhause :cool:
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