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Geld verleihen an Bekannte (w)

Gestartet von luke35 · 28.06.2018 · 41 Beiträge · 14.372 Aufrufe

Beiträge
Ich hab langsam die schnautze voll von dem ewigen anschnorren... kannst du mir geld leihen ? meist bekommst das nie wieder oder es dauert eine gefühlte ewigkeit !
als mal wieder einer meiner bekannten fragte ob ich ihr 750 euro !!! für ihr auto leihen kann... ( obwohl ich weiß das ich das nie wieder seh !) hab ich vor lauter wut gesagt :

" drei mal ficken " und dann kannst du es haben ..

wie macht ihr das ? einfach "nein" oder hat jemand erfahrung in der richtung : bekannte geld gegen sex ?
die Frage ist doch ist sie darauf eingegangen ;)
als mal wieder einer meiner bekannten fragte ob ich ihr 750 euro !!! für ihr auto leihen kann... ( obwohl ich weiß das ich das nie wieder seh !) hab ich vor lauter wut gesagt :

" drei mal ficken " und dann kannst du es haben ..

Das wären ja 250 EUR pro Fick ... das muss ja mal eine Granate sein ... die meisten Tanten, die hier so rumlaufen, wären dem Doc gerade mal 50 EUR ... wenn überhaupt ... und dann gibt es auch noch die, die eigentlich dafür bezahlen müssten, dass man(n) sie besteigt.

Zurück zum Thema: Wie schon treffend bemerkt, bedeutet "ausleihen" heuzutage im Normalfall "abschreiben" ... von daher ...
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Auch ganz schlechte Erfahrungen gemacht... Ich laufe seit zwei Jahren Geld hinterher.

Einmal geschickt vorbereitet, indem man erst zweimal kleinere Summen lieh und jeweils zurückzahlte. Dann kam ein größerer Batzen, wo letztes Jahr noch ein paar Mal in Kleinraten abgestottert wurde und danach bis heute Schluss war. Offener Posten knapp 3 Mille. Und ein Ausredenbuch mit Jammertiraden - da könntest du den Literatur-Nobelpreis für bekommen...

Der zweite Fall keine weibliche Bekannte, sondern ein "Freund", dessen Projekt ich seit Jahren dienstleistungsmäßig sponsore. Sprich Marketingarbeit im Wert mehrerer Tausend Euro - wenn es eine Agentur machen würde - erbringe und dafür auch kein Geld will. Betrachte ich als Hobby. Dem habe ich dann aber vor zwei Jahren auch eine größere Summe geliehen - zügige Rückzahlung Fehlanzeige. Im Moment stottert er so alle drei, vier Monate mit 100 -150 Euro ab. Könnt ihr euch ausrechnen, wie lange das bei 4 Mille dauert...

Fazit: Ist mir eine Lehre, Nie mehr Geld an "Freunde" verleihen. Oder Privat-Darlehensvertrag aufsetzen. Dann hat man was in der Hand, um den Rechtsweg zu beschreiten. Bloss solche Typen heben dann die Finger und du schaust in die Röhre. Also beste Konsequenz wirklich: Nie nie nie nie solche Leihdinger mit Bekannten und Freunden.
Zuletzt bearbeitet von Bagheera am 29.06.2018, 15:47
Bagheera
the black panther on tour
<edit 2024> The grey panther - now more of an observer... :cool:
Kennt ihr das Alte Sprichwort: Autos und Frauen verleiht man nicht.
Ich würde schon Geld an ne Bekannte verleihen, abstottern darf Sie es mit Sex und anschaffen gehen, bzw GB und sonstige Partys machen,und Sie dort arbeiten lassen
Warum nicht?
Ich würde schon Geld an ne Bekannte verleihen, abstottern darf Sie es mit Sex und anschaffen gehen, bzw GB und sonstige Partys machen,und Sie dort arbeiten lassen
Warum nicht?

Der private Sex ist das Eine. Wobei die Frau da auch den Spieß umdrehen kann und Dich als Erpresser anzeigt. Und bei allem, was Du als "anschaffen gehen, bzw GB und sonstige Partys machen" bezeichnest, bewegst Du Dich im Bereich des Zuhälters. Ich wäre vorsichtig mit so etwas.
Bagheera
the black panther on tour
<edit 2024> The grey panther - now more of an observer... :cool:
Mal ganz abgesehen davon, dass sie lieber selbst für die Kohle, die sie benötigt anschaffen gehen könnte ...

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Ich verleihe auch nichts mehr. Ich bin mal schwer reingefallen, was mich beinahe den Job gekostet hat. Zum Glück konnte ich das Gegenteil beweisen. Meinem Geld laufe ich trotz Quittung über die Leihe hinterher, weil die Dame laufend umzieht bzw. sich ummeldet.Ohne Beleg ging noch nie was und inzwischen nicht mehr.

Ich habe eine Dame, die leiht sich immer mal wieder 200€ und das wird dann abgefickt. Aber nciht so, dass sie es in einem Rutsch "abarbeitet", nein, sie kriegt immer noch einen fuffi extra und so gibt es immer vier ficks. Aber ich ficke sie auch so ab und zu für einen hunni.
Zuletzt bearbeitet von siggibein am 30.06.2018, 10:19
Nie mehr verleihen als man verschenken kann. Bei mir sind es 2 Tausend, mehr als ich verschenken würde. Manchmal entwickelt das so eine Eigendynamik, man verleiht Geld in der Hoffnung das es zurück kommt legt man noch etwas oben drauf. Doch am Ende hat man verloren, und man sieht das verliehene nie wieder.
Im Gegenteil....
Zum Dank gibt es noch scheiß Sprüche die man sich anhören darf. Das bittere ist, man ist so was von korrekt, aber am Ende ist man der Arsch.
Ich...Geld verleihen...nie wieder.
Rudi ist kürzlich gestorben. R.I.P.
Ich würde schon Geld an ne Bekannte verleihen, abstottern darf Sie es mit Sex und anschaffen gehen, bzw GB und sonstige Partys machen,und Sie dort arbeiten lassen
Warum nicht?
Der private Sex ist das Eine. Wobei die Frau da auch den Spieß umdrehen kann und Dich als Erpresser anzeigt. Und bei allem, was Du als "anschaffen gehen, bzw GB und sonstige Partys machen" bezeichnest, bewegst Du Dich im Bereich des Zuhälters. Ich wäre vorsichtig mit so etwas.
Mal ganz abgesehen davon, dass sie lieber selbst für die Kohle, die sie benötigt anschaffen gehen könnte ...

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Jo, diese Werbeonkels, kleinen Luden, Möchte-gern-GB-Veranstalter und Eheschlampenvermieter, sind das nicht genau dieselben, die hier und auf anderen Foren schon über Damen geschrieben haben: "Ob da das Amt Bescheid weiß?"

Denn Gewerbe- und Steuerpflicht gilt nicht nur für die ausführenden Damen, egal, ob Schuldnerinnen, "Hobbyhuren", Hausfrauen, Sozialgeldempfängerinnen, Studentinnen, Rentnerinnen, Berufstätige... sondern auch für ihre "Manager" oder "Gläubiger".
"Ob da das Amt Bescheid weiß?"

Nein, dass sind glaub eher die, welche einen IQ wie ein Stoppschild haben. Hoffentlich habe ich das Stoppschild jetzt nicht beleidigt, denn dies hat einen IQ von 6 wie ich letzt gelesen habe. Natürlich weiß das Amt i.d.R. Bescheid, denn deren IQ liegt weit über 6, was bedeutet, die können nicht nur wichsend vor dem PC sitzen und Bildchen schauen, sondern die können auch lesen, denken, und ihren PC mit den Anmeldungen der DL´s bedienen. So zumindest bei DL´s die öffentlich werben. Anders natürlich auf dem Straßenstrich oder z.b. im BHV. Hier ist der behördliche Zugriff nicht so einfach und meist nur bei Kontrollen vor Ort zu klären.
Denn Gewerbe- und Steuerpflicht .....
Nicht ganz korrekt. Als DL unterliegst du keiner Gewerbepflicht, sondern nur eine Meldepflicht. Sprich du musst dich als DL bei den Behörden anmelden, brauchst jedoch kein Gewerbeschein. Ansonsten müssen auch hier Einnahmen nur einmal versteuert werden. Was die DL dann mit ihrem versteuerten Geld macht bleibt ihr überlassen. Wenn sie das ihrem Luden in den Hals schiebt, damit der die neuen unzähligen Spielotheken im BHV finanzieren kann, ist das dumm aber nicht illegal.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 30.06.2018, 12:42
Nein, dass sind glaub eher die, welche einen IQ wie ein Stoppschild haben. Hoffentlich habe ich das Stoppschild jetzt nicht beleidigt, denn dies hat einen IQ von 6 wie ich letzt gelesen habe. Natürlich weiß das Amt i.d.R. Bescheid, denn deren IQ liegt weit über 6, was bedeutet, die können nicht nur wichsend vor dem PC sitzen und Bildchen schauen, sondern die können auch lesen, denken, und ihren PC mit den Anmeldungen der DL´s bedienen. So zumindest bei DL´s die öffentlich werben. Anders natürlich auf dem Straßenstrich oder z.b. im BHV. Hier ist der behördliche Zugriff nicht so einfach und meist nur bei Kontrollen vor Ort zu klären.


Nicht ganz korrekt. Als DL unterliegst du keiner Gewerbepflicht, sondern nur eine Meldepflicht. Sprich du musst dich als DL bei den Behörden anmelden, brauchst jedoch kein Gewerbeschein. Ansonsten müssen auch hier Einnahmen nur einmal versteuert werden. Was die DL dann mit ihrem versteuerten Geld macht bleibt ihr überlassen. Wenn sie das ihrem Luden in den Hals schiebt, damit der die neuen unzähligen Spielotheken im BHV finanzieren kann, ist das dumm aber nicht illegal.

Was? Das Stoppschild hat einen IQ von 6? Man lernt hier aber auch immer wieder dazu!

Stimmt: "Gewerbepflicht" ist der falsche Ausdruck - aber Du hast es ja berichtigt. :)
Hab schon öfter Geld verliehen. Ich lasse mir grundsätzlich einen Schuldschein (Quittung) geben. Dann hat man fürs Gericht was in der Hand - und es gibt bei Mädels immer die Nebenabrede in einfach Ausfertigung, daß das Geld auch in Naturalien zurück gezahlt werden kann. In vielen Fällen läuft es auf teils teils hinaus.... Manchmal richtig geile Schnallen denen man das so gar nicht zutraut und mancher Optikfick muß erst mal angelernt werden.
Einmal war ich mit einer Schuldnerin auf einer HÜ-Party, dafür wurde dann der Party-Tarif gut geschrieben. Sie fragte mich, ob sie Schuldenfrei wäre, wenn sie mit allen anwesenden Kerlen ficken würde. Habe auf den Partytarif hingewiesen und das es mehr nicht gibt. Hat sie aber nicht fdran gehindert, sich fast den ganzen Abend durchficken zu lassen. Die hätte trotz mittelmäßiger Optik (bei heißem Body) im Sauna-Club viel mehr Geld verdienen können, als sie sich bei mir geliehen hat.
Man kann ihr ja die Rückzahlung eines Betrages quittieren, der dem ausgemachten Fickgeld entspricht. Wie ich oben schrieb schreibe ich der bei mir immer die Gälfte des Fickgeldes gut und die andere Hälfte zahle ich ihr in bar. So kommt sie zu mehr Geld und ich zu mehr Ficks.
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