Um dich ganz zu verwirren. Er kann auch lediglich nur der Besitzdiener sein.Dann ist er eben Besitzer auf Grund des Miet-oder Pachtvertrages.
Und jetzt schnell googeln.
Gestartet von lollypoppop · 28.12.2017 · 32 Beiträge · 8.521 Aufrufe
Um dich ganz zu verwirren. Er kann auch lediglich nur der Besitzdiener sein.Dann ist er eben Besitzer auf Grund des Miet-oder Pachtvertrages.
Und deinen "Besitzdiener" lass mal stecken, da auch irrelevant und nur verwirrend.
Tue ich und muss feststellen, dass ich in einem kurzen knappen Satz den völlig korrekten Einwand des Hausrechts gebracht habe. Eigentlich war somit auch die Frage des TE beantwortet. Die oftmals fehlerhafte Klugscheisserei ging dann erst später los.Erinnere dich an die Eingangsfrage des Threads, lonewolf. Dann löst sich so manche Verwirrung in Wohlgefallen auf.
Eben. Das Hausrecht ist der entscheidende Punkt. Dieses wiederum leitet sich aus den Eigentums- und Besitzverhältnissen ab. Woraus ist erst mal irrelevant.
Aber dieses Hausrecht kann in einem Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot - insbesondere wenn man gewerblich tätig ist- stehen. Das hast du glaube ich übersehen. Aus diesem Grund war so mancher post meiner Meinung gerade nicht so weit hergeholt.
Man erkennt an dem Artikel unschwer, das es beileibe nicht so einfach ist, wie es lonewolf darstellt: Hausrecht und fertig.
Wie heißt es so schön, lonewolf : Schuster bleib bei deinen Leisten.
...Ich geh jetzt nach Mörfelden zur GB-Party des Jahres.
Mitwirkung vom Mod nicht mehr erwünscht
Preise senken für Männer...und die Clubs sind
Mitwirkung negativ
Mitwirkung nervt den Mod
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