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Neues Prostitutionsgesetz: Weitere Verschärfungen geplant

Gestartet von giovanni · 17.07.2015 · 362 Beiträge · 161.334 Aufrufe

Beiträge
Was glaubt ihr denn wie vielen Studentinnen,Gelegenheitsprostituierten,Harzerinen.... der Arsch auf Grundeis geht...Die sind voll erpressbar...Direkt Registrierung,Beratungsgespräch....demnächst wird wieder mehr "seriös"gejobt....



Das stelle ich mir so richtig bildhaft vor ohne Kondom aber mit runtergelassener Hose. Also ich habe mal eine Razzia wegen Menschenhandel mit erlebt. So stelle ich mit das bildhaft vor. Also das ganze SEK begutachten deinen Lümmel ob die Tüte Ordnungsgemäß drauf sitzt. Wenn alles ok ist heißt es dann: God boy weiter machen ;) LOL

Die ganze Sache geht eben eher in Stasi 2.0 als das sich irgendjemand in diese hoffnungslose Situation begibt.

So ähnlich ist es gerade passiert. Freier hat mit Falschgeld bezahlt, Kollegin hat die Bullen gerufen, Freier wurde mit blankem Lümmel aus dem VZ geholt. DL hat wohl der Polizei gegenüber geäussert, daß sie ihm blank einen geblasen hat.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
So ähnlich ist es gerade passiert. Freier hat mit Falschgeld bezahlt, Kollegin hat die Bullen gerufen, Freier wurde mit blankem Lümmel aus dem VZ geholt. DL hat wohl der Polizei gegenüber geäussert, daß sie ihm blank einen geblasen hat.


Quelle?


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So ähnlich ist es gerade passiert. Freier hat mit Falschgeld bezahlt, Kollegin hat die Bullen gerufen, Freier wurde mit blankem Lümmel aus dem VZ geholt. DL hat wohl der Polizei gegenüber geäussert, daß sie ihm blank einen geblasen hat.
:D:D:D
... und solche Fake News glaubt ihr, euch ist nicht mehr zu helfen.
Jung hab ich zuhause :cool:
Garantiert keine fake News .ich hab die Info direkt von der dl
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Scheint wohl was dran zu sein. Ein Bekannter aus Hannover erzählte mir, das eine bekannt Partyveranstalterin und Pornoproduzentin aus NRW Hannover den Rücken gekehrt hat. Die Location, die Sie anmietete wurde geschlossen, auch sollen Polizei und Ordnungsamt verstärkt kontrollieren und Schließungsverfügungen aus der Tasche gezaubert haben.
Wie bitte soll das passieren. Das OA schafft es ja nicht mal das die Hunde nicht überall in der Stadt auf die Wege Kaken. Wenn du falsch parkst hast du einfach ein Knöllchen an deiner Scheibe. Auf einem Hundehaufen habe ich noch nie so ein Zettel gesehen.

Dafür hat man in der für ihren Innovationsreichtum bekannten Kaiserstadt Goslar im ostniedersächsischen Zonenrandgebiet Fähnchen entworfen ...

[Anhang 52534 nicht verfügbar]

... gebracht hat's aber auch nix. Ist immer noch ein zugeschissenes Provinz-Kaff. :D
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
madson schrieb:
................ Das OA schafft es ja nicht mal das die Hunde nicht überall in der Stadt auf die Wege Kaken.

Welche Hunde?

Das waren Nutten oder Freier die auf das neue Bevormundungsgesetz geschissen haben:eek:
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
So ähnlich ist es gerade passiert. Freier hat mit Falschgeld bezahlt, Kollegin hat die Bullen gerufen, Freier wurde mit blankem Lümmel aus dem VZ geholt. DL hat wohl der Polizei gegenüber geäussert, daß sie ihm blank einen geblasen hat.

sry jetzt verstehe ich gar nichts mehr. nicht die Nutte sondern der Freier bekommt ein Bussgeld für ohne.
Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen. Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.

so steht es hier

Hier der ganze Text.

Da konnte ich nicht finden das die SDL ein Bussgeld bekommt.

Oder habe ich das falsch verstanden:confused:
Zuletzt bearbeitet von madson am 17.08.2017, 23:11
Käse kann schimmeln :o
was kannst du?
:confused:
Du hast alles richtig verstanden, ohne Kondom soll der Freier zahlen ... wenn er überführt wird :D:D:D
Jung hab ich zuhause :cool:
ja genau warum schreibt dann die Journalie das die Nutte ein Bußgeld zahlen muss. :rolleyes:

Und genau so ist es man kann alles machen darf sich nur nicht erwischen lassen. :cool:
Käse kann schimmeln :o
was kannst du?
:confused:
ja genau warum schreibt dann die Journalie das die Nutte ein Bußgeld zahlen muss. :rolleyes:

Und genau so ist es man kann alles machen darf sich nur nicht erwischen lassen. :cool:

Da kann evtl. das Werbeverbot ran gezogen werden.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Garantiert keine fake News .ich hab die Info direkt von der dl

enke die DL wird auch bestraft?.Außerdem jemanden festhalten bis die Polizei kommt?Unglaubwürdig und strafrechtlich bedenklich...
D
enke die DL wird auch bestraft?.Außerdem jemanden festhalten bis die Polizei kommt?Unglaubwürdig und strafrechtlich bedenklich...
D

Jeder Bürger darf einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Und warum sollte die DL bestraft werden? Hast du dafür eine Quelle?
[h=5]Jedermann-Festnahmerecht: Wann darf man als Privatperson einen anderen festnehmen?[/h]Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Maßgeblich für die Annahme eines Festnahmerechts ist das Vorliegen einer „Tat“. In diesem Zusammenhang wird darüber gestritten, ob tatsächlich eine Tat vorliegen muss oder ob ein bloßer Tatverdacht ausreicht. Im Kern geht es darum, ob einem zu Unrecht Festgenommenen das Notwehrrecht zusteht. Dies wäre zu verneinen, wenn ein bloßer Tatverdacht genügt.
Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass bei Vorliegen eines Tatverdachts ein Festnahmerecht besteht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1980, Az. VI ZR 151/78).
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