So weit das Google-Jura. In der Realität sieht es dann doch etwas anders aus. Hier spielen Faktoren wie "Gerichtsverwertbar", "Glaubhaft darlegen" eine entscheidende Rolle. Hinzu kommt die Glaubwürdigkeit der Parteien. Letzendlich die freie Beweiswürdigung des Gerichts und vieles mehr. Fraglich in wie weit die Aussage einer Nutte, sowie diese selbst als Glaubwürdig eingestuft werden kann und darf, welche von Ihrem recht gebrauch macht sich nicht selbst einer Straftat oder Owi zu bezichtigen. Genau dies hätten wir in einem solchen Fall.
Alternativ macht man in diversen Foren einen Fakeaccount auf, verschleiert die IP und schreibt Berichte wie toll der AO-Fick mit besagter Nutte war. Just in dem Moment hat sich das Verfahren dann erledigt.
Du kannst auch Fachliteratur zu Rate ziehen statt Wikipedia. Wirst diesbezüglich nichts anderes finden. Wikipedia ist einfacher zu verlinken.
Nochmals, die Glaubwürdigkeit der Nutte ist absolut irrelevant bezüglich des Wahrheitsbeweises der behaupteten Tatsache, da insoweit die Beweislast beim Täter liegt. Die Nutte müsste in einem Verfahren natürlich behaupten eben nicht Ao zu ficken.
Eine zweite Frage ist, ob ein entsprechender Bericht überhaupt den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Deshalb habe ich die Thematik ja auch als Frage eingeführt.
Wenn ich Aussagen argumentativ klar in Frage stelle, bitte ich dies nicht als persönlichen Angriff zu werten. Ich möchte nur Ordnung in solche Diskussionen bringen und auf meiner Meinung nach Fehlinformationen hinweisen. Ansonsten bleiben wir doch auf der Stufe Laberei stecken. Nicht jeder wird sich zu jedem Thema vor einem Post intensiv einlesen. Ich auch nicht.
Wie der Ablauf in der Realität aussehen würde, ist in der Tat eine weitere Frage, wenn überhaupt -wie gesagt- der Tatbestand erfüllt ist.
Den Hinweis auf eine IP-Verschleierung finde ich sehr gut. Wegen solcher "Kleinigkeiten" wird sicherlich nicht der Aufwand betrieben diese zu entschleiern, wenn dies technisch überhaupt möglich ist. Genug Programme dazu gibt es ja wohl.

