Danke Giovanni
@Marks: Theoretisch müsste der Freier dann von der Hure wegen Vergewaltigung angezeigt werden, wenn nicht gesetzeskonform verkehrt wird.
Das stelle ich mir schwierig vor.
Nö, wieso Vergewaltigung? Dafür müsste ja gegen den Willen der Frau ohne Kondom verkehrt worden sein. Dann im Übrigen Straftat, nicht Ordnungswidrigkeit.
Das geht auch für den Freier je nach dem schlecht aus, wenn die Hure einvernehmlichen Sex ohne Kondom "gesteht".
Stelle Dir folgendes vor:
Razia im AO-Club. Ordnungsamt hält fest, mit wem sie Dich auf dem Zimmer angetroffen haben, unterstellen AO und senden Dir den Bußgeldbescheid.
Du legst Einspruch ein, es kommt zur Verhandlung.
Zeuge ist die Hure. Diese wird befragt, ob die Nummer ohne Gummi war. Sie wird darüber belehrt, dass sie die Wahrheit sagen muss, ansonsten Falschaussage = Straftat. Richter/Richterin weist darauf hin, dass ihr keine Strafe oder Bußgeld droht, wenn sie zugibt, dass die Nummer ohne war.
Sie sagt aus, dass sie ohne gefickt hat - und sei es nur, weil sie weiß, dass sie ohnehin immer ohne fickt. Z.B. "Herr Richter ich fickän immer ohne. Männer nie wollen mit Gummi fickän."
Hat für die Hure keine Folge (vielleicht später vom Hurenamt, aber das sagt ihr natürlich keiner).
Der Bußgeldbescheid gegen den Freier wird bestätigt.
Wo bitte geht es da um Vergewaltigung.
Nochmal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach nichts schreiben.