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Zwei Möglichkeiten, straflos AO zu praktizieren

Gestartet von sexandfun · 05.07.2017 · 19 Beiträge · 9.258 Aufrufe

Beiträge
Ich sehe derzeit nur zwei Möglichkeiten, um am Ende völlig straflos und sicher AO zu praktizieren:

1. Private Freundinnen (sprich Hobbyhuren), vorzugsweise die, die man schon lange kennt und zu denen man(n) evtl. so eine Art "Freundschaft" entwickelt hat. Hier kann beim Treffen im Hotel oder einer privaten Wohnung kein Straftatsbestand bestehen, da im Zweifel alles privat ist und man(n) seiner Freundin eben mal ein "Geldgeschenk" gemacht hat - persönlich und "fern der Prostitution"...

2. "Filmportale" werden einen Aufschwung erleben - es ist nicht verboten, einen (privaten) Porno zu drehen und die Darstellerin ist keine Prostituierte - also besteht kein Kondomzwang. (In den USA taugt das in den Counties als straflose Rechtfertigung, wo Prostitution strenger verfolgt wird.)

Mehr fällt mir jetzt noch nicht ein.
"Wähle die Maxime Deines Handels stets so, dass daraus in jedem einzelnen Fall die Grundlage für eine allgemeine Gesetzgebung abgeleitet werden könnte." (Immanuel Kant) - Danke Ben Hur!
Danke. Aber beides ist inzwischen banal, da 1. sowieso offensichtlich und 2. hier schon ausreichend diskutiert wurde
Ich sehe derzeit nur zwei Möglichkeiten, um am Ende völlig straflos und sicher AO zu praktizieren:

1. Private Freundinnen (sprich Hobbyhuren), ...

Was ist der Unterschied zwischen Hobbyhuren und Bielefeld? :rolleyes:
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Quod esset demonstrandum...........gilt auch fürs AO ficken
Zuletzt bearbeitet von allesklar am 05.07.2017, 23:34
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Was ist der Unterschied zwischen Hobbyhuren und Bielefeld? :rolleyes:

Bielefeld gibt's wirklich^^
Ich sehe derzeit nur zwei Möglichkeiten, um am Ende völlig straflos und sicher AO zu praktizieren:

1. Private Freundinnen (sprich Hobbyhuren), vorzugsweise die, die man schon lange kennt und zu denen man(n) evtl. so eine Art "Freundschaft" entwickelt hat. Hier kann beim Treffen im Hotel oder einer privaten Wohnung kein Straftatsbestand bestehen, da im Zweifel alles privat ist und man(n) seiner Freundin eben mal ein "Geldgeschenk" gemacht hat - persönlich und "fern der Prostitution"...
Warum soll ein Treffen ein Straftatbestand sein bei dem sich befreundete Personen treffen.
Eine Definition fern der Prostitution sieht das Prostitutionsschutzgesetz nicht vor, gleiches gilt für Hobbyhuren.
"Geldgeschenke" und Vorteile zur Steigerung der Lebensqualität unterliegen der Steuerpflicht,
werden hierfür sexuelle Handlungen angeboten/eingefordert/ erbracht ist es Prostitution.

Es hat jedoch den Anschein das der Themenersteller den Unterschied zwischen Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit nicht kennt.

Seigerung der Lebensqualität
Bereits in der Vergangenheit waren die Sozialbehörden sehr schnell mit Sanktionen zur Hand wenn sich -symbolisch- : Die Nachbarin fürs Hemdenbügeln bügeln ließ.
Welche Auswirkungen solche Gefälligkeiten seit dem 1717 haben können dürfte somit nicht detailliert erwähnt werden müssen.
2. "Filmportale" werden einen Aufschwung erleben - es ist nicht verboten, einen (privaten) Porno zu drehen und die Darstellerin ist keine Prostituierte - also besteht kein Kondomzwang. (In den USA taugt das in den Counties als straflose Rechtfertigung, wo Prostitution strenger verfolgt wird.)
Falsch
Die Darstellerin bestreitet mit sexuellen Dienstleistungen ihren Lebensunterhalt, und ist somit Prostituierte,
die Freiheit der Kunst findet hier keine Anwendung bzw. ist von geringer Bedeutung.
Mehr fällt mir jetzt noch nicht ein.
ist in Zukunft auch nicht notwendig
Jeder kämpft für sich alleine um die Chaos-Theorie
(C.H.Guenther)
Warum soll ein Treffen ein Straftatbestand sein bei dem sich befreundete Personen treffen.
Eine Definition fern der Prostitution sieht das Prostitutionsschutzgesetz nicht vor, gleiches gilt für Hobbyhuren.
"Geldgeschenke" und Vorteile zur Steigerung der Lebensqualität unterliegen der Steuerpflicht,
werden hierfür sexuelle Handlungen angeboten/eingefordert/ erbracht ist es Prostitution.

Es hat jedoch den Anschein das der Themenersteller den Unterschied zwischen Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit nicht kennt.

Seigerung der Lebensqualität
Bereits in der Vergangenheit waren die Sozialbehörden sehr schnell mit Sanktionen zur Hand wenn sich -symbolisch- : Die Nachbarin fürs Hemdenbügeln bügeln ließ.
Welche Auswirkungen solche Gefälligkeiten seit dem 1717 haben können dürfte somit nicht detailliert erwähnt werden müssen.

Falsch
Die Darstellerin bestreitet mit sexuellen Dienstleistungen ihren Lebensunterhalt, und ist somit Prostituierte,
die Freiheit der Kunst findet hier keine Anwendung bzw. ist von geringer Bedeutung.


ist in Zukunft auch nicht notwendig

Die Frage ist als was der Gesetzgeber nun tatsächlich Prostitution defniert! Und die Abgrenzumg von Prostituierten zum Prono ist in keinem Gesetzestext oder sonstigen offiziellen veröffentlicheunen zu finden - wenn jemand was hat bitte posten.
Bei der privaten isset aber grundweg richtig, unabhängig davon das es eh keiner mitbekommen sollte, im Zweifel muss ich als bekannter davon ausgehen das die private keine Nutte ist so lange sie keine direkten Geldforderungen gegen sexuelle Dienstleistungen stellt. Sprich ich treffe jemand gehe ins Restaurant, einkaufen mit ihr ins Kino bla bla bla - dann knall ich sie ohne Gummi, die Abgrenzung könnte hier erfolgen ob eine Dame eben aktiv dafür Werbung macht das sie sexuelle Dienstleistungen gegen gegenleistungen erbringt. Oder sie sonstwie mitteilt, aber ich würde sagen warten wir hier leiber mal ab ob und was für Urteile es dazu gibt...
A
Bis zur Kondom pflicht...
Dynamit hat vollkommen Recht, beide Lösungsvorschläge sind untauglich.
Vorschlag 1: Sobald eine Gegenleistung für Sex erbracht wird (egal ob Geld, Gutscheine oder andere Geschenke) ist es per Definition Prostitution. Egal ob Profihure oder Freundin. Geldgeschenk? Sorry aber das ist Unfug.
Vorschlag 2: Hier gilt im Prinzip das Gleiche, sobald wirtschaftliches Interesse da ist kannste Du das vergessen, auch keine Lösung. Übrigens, es gibt keine Pornoproduktion wo der Darsteller noch dafür bezahlen muß das er mitmachen darf. In jeder ernstgemeinten Produktion bekommen die Darsteller Geld-sie zahlen nicht dafür.
Es gibt keine Möglichkeit mehr legal AO zu ficken in den Bereichen wo damit Geld verdient wird. Geht eigentlich nur noch im Swingerclub oder auf Parkplätzen wenn Du Glück hast da dort Muschis zu treffen die darauf stehen.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Wahrscheinlichkeitdenn erwischt zu werden. Die halte ich für ziemlich gering. Dumm nur das es mit de Zeit immer schwerer werden wird die AO Huren auch zu finden. Noch kennen wir ja die bekannten DL´s am Markt die das machen. Die machen das auch weiter, sie machen nur keine Werbung mer dafür und wenn Du am Telefon fragst wirst Du als Neukunde auch kaum eine Antwort darauf bekommen.
Was aber in ein paar Jahren ist...da bin ich mal gespannt. Jedenfalls habe ich jetzt schon die Erfahrung gemacht, das die ersten AO Damen Ihre Preise für AO angehoben haben. Nun, das war ja auch zu erwarten das es nicht billiger werden wird.
Die Frage ist als was der Gesetzgeber nun tatsächlich Prostitution defniert! Und die Abgrenzumg von Prostituierten zum Prono ist in keinem Gesetzestext oder sonstigen offiziellen veröffentlicheunen zu finden - wenn jemand was hat bitte posten.
In §2 (1) und (2) ist die Definition unmissverständlich beschrieben.
Quelle:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2372.pdf
Jeder kämpft für sich alleine um die Chaos-Theorie
(C.H.Guenther)
Das Bundesverfassungsgericht stellte in der Mutzenbacher-Entscheidung vom 27. November 1990 fest, dass eine klare Trennung von Kunst und Pornografie nicht möglich ist.[18]Unabhängig davon ist weiterhin die Definition des OLG Düsseldorf einschlägig. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“.[19]
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in der Mutzenbacher-Entscheidung vom 27. November 1990 fest, dass eine klare Trennung von Kunst und Pornografie nicht möglich ist.[18]Unabhängig davon ist weiterhin die Definition des OLG Düsseldorf einschlägig. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“.[19]

s geht aber nicht um Kuns und Pornographie im besonderen sondern um Prostitution und Pornographie. Es sollte zumindest ja möglich sein eine Abgrenzung von der Kunst zur Prostitution herzustellen und sofern eben eindeutig die Unterscheidung Pornographie~Kunst aber Kunst ist was ganz anderes als Prostitution.
E
Bis zur Kondom pflicht...
genauso wenig wie eine Pornodarstellerin eine Künstlerin ist, genauso wenig ist sie Prostituierte. Die Frage könnte dann auch wieder vorm BVG landen. Die Auslegung der Gesetze obliegt eh den Gerichten.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
... Sobald eine Gegenleistung für Sex erbracht wird (egal ob Geld, Gutscheine oder andere Geschenke) ist es per Definition Prostitution. Egal ob Profihure oder Freundin. Geldgeschenk? Sorry aber das ist Unfug.
...

Also das ist ja nun auch Schmarrn. Ebenso wie die analoge Ausführung von @MisterDynamit.

Ich gehe mit meiner Freundin essen, ich schenke ihr Schmuck, ich zahle die Urlaubsreise, ich stecke ihr einen Fuffi zum Einkaufen zu - sie fickt mit mir. Ist sie deshalb eine Prostituierte?

Nachbarskinder haben Geburtstag, Freunde heiraten, im Bekanntenkreis stirbt jemand - in den entsprechenden Karten zu den Ereignissen steckt ein Geldschein. Wo steht denn geschrieben, dass diese "Geldleistungen" der Steuerpflicht unterliegen?

Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, bitte.
Bagheera
the black panther on tour
<edit 2024> The grey panther - now more of an observer... :cool:
Bagheera schrieb:
Ich gehe mit meiner Freundin essen, ich schenke ihr Schmuck, ich zahle die Urlaubsreise, ich stecke ihr einen Fuffi zum Einkaufen zu - sie fickt mit mir. Ist sie deshalb eine Prostituierte?

Nein!

Wie sieht es aus, wenn sie sich auch noch von anderen Männern einen Fuffi zustecken lässt und daraufhin mit denen fickt. Ist sie deshalb eine Prostituierte?
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
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