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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 733.832 Aufrufe

Beiträge
D.h. eine DL ist mit max. 30 x € 30,- = € 900,- pro Monat ESt dabei.

???
30 ./. 19% macht 1.58 euronen x 119 = 187,89 Bruttotageseinnahme bei einer Nutte im Club, Bordell oder illegal von zu Hause????
sorry, ist nicht böse gemeint,
aber welchen Steuerprüfer willst Du den so etwas erklären?
Nun glaube mal nicht das diese Idioten sind.
:rolleyes:
Wie kommst du eigentlich da drauf? Ich find nix dergleichen. Freier werden nur bei AO mit einem Bußgeld bedroht.

Auszug :
Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Als nebenbei ausgeübte Prostitution gelten z.B. sexuelle Dienstleistungen gegen Taschengeld. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die “Happy-End” anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“). Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig, z.B. zu Hause, oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, z.B. als Arbeit in einem Club oder einem Bordell.

Lese doch einfach einmal den Gesetzestext !!!
Wo rauf könnte der Passus abzielen???
:confused:

Ob ich eine Tüte auf dem Schwanz habe oder nicht, das ist doch völlig egal???
Das Kind ( Gesetz ) hat nur einen anderen Namen bekommen, oder?

Der Fiskus wird leider durchgreifen, Jungs, das glaubt mir mal.
Das Gesetz heißt "Prostitutionsschutzgesetz" nicht "Prostituierte ficken ohne Gummi"
Zuletzt bearbeitet von fotzenkolben am 23.06.2017, 13:35
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen;
aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun...

Orson Welles
???
30 ./. 19% macht 1.58 euronen x 119 = 187,89 Bruttotageseinnahme bei einer Nutte im Club, Bordell oder illegal von zu Hause????
sorry, ist nicht böse gemeint,
aber welchen Steuerprüfer willst Du den so etwas erklären?
Nun glaube mal nicht das diese Idioten sind.
:rolleyes:

lies mal den ganzen Artikel durch, dann verstehst du welche DL mit 30x30=900 pro Monat Einkommensteuer max wegkommen

https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren

das ist die DL, die im Bordell vom Betreiber auf einer Liste geführt wird und keine Steuererklärung macht und in bestimmten Bundesländern ansässig ist...

bei diesen DL verzichtet das FA tatsächlich auf weitere steuerliche Maßnahmen, lies das mal, dann siehst du das
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
lies mal den ganzen Artikel durch, dann verstehst du welche DL mit 30x30=900 pro Monat Einkommensteuer max wegkommen

https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren

das ist die DL, die im Bordell vom Betreiber auf einer Liste geführt wird und keine Steuererklärung macht und in bestimmten Bundesländern ansässig ist...

bei diesen DL verzichtet das FA tatsächlich auf weitere steuerliche Maßnahmen, lies das mal, dann siehst du das

und in der Praxis ???
mal außerhalb von wikipedia schon erlebt?
also, ich riskiere nicht mein ehe, haus oder ect. wegen einer nicht registrierten Nutte !!!
Nee Mädel, ist klar ! ;)
Da kommt ja dann auch ein irrer Schriftverkehr auf.
( Finanzamt, Ordungbehörden und alle die dann auch noch etwas zu sagen haben möchten - geht alles schön in den häuslichen briefkasten, zur Bank wenn die Pfändung anlaufen würde )
Sorry, ich kann mal nicht eben 50.000 Euro aus der Portokasse bezahlen :rolleyes:
Wegen einer Nutte die sich nicht anmelden möchte ?????????????????????

Bei genauerer Betrachtung finde ich da Gesetz gar nicht einmal so schlecht.
Wenn ein Mädel in Zukunft sagt - Schäferstündchen 150 oder 200 Euro - das ist okay, wo ist der Ausweis!
Ach Du hast keinen? Dann streiche einmal hinten die Null und Du mußt zu mir kommen und Du bist meine Freundin.
( zu mindestens offiziell für die Zeit )
Zuletzt bearbeitet von fotzenkolben am 23.06.2017, 13:55
fotzenkolben schrieb:
und in der Praxis ???
mal außerhalb von wikipedia schon erlebt?
also, ich riskiere nicht mein ehe, haus oder ect. wegen einer nicht registrierten Nutte !!!
Nee Mädel, ist klar ! Bild
Da kommt ja dann auch ein irrer Schriftverkehr auf.
( Finanzamt, Ordungbehörden und alle die dann auch noch etwas zu sagen haben möchten - geht alles schön in den häuslichen briefkasten, zur Bank wenn die Pfändung anlaufen würde )
Sorry, ich kann mal nicht eben 50.000 Euro aus der Portokasse bezahlen Bild
Wegen einer Nutte die sich nicht anmelden möchte ?????????????????????

In der Praxis gibt es das Verfahren seit 1966 -steht ebenfalls im Text. Habe selbst auch schon Huren gesprochen die das so abrechnen.

Zum Thema Haus und Hof verlieren:
Es ist nicht die Aufgabe von uns Freiern, die Registrierung der Huren zu überwachen. Kommt sie dem nicht nach so hat die Hure die Ordnungswiedrigkeit begangen.

Anders ist es, falls tatsächlich mal ein Verstoß gegen die Kondompflicht nachgewiesen wird. Da handelt nach dem neuen Gesetz der Freier Ordnungswiedrig.

Ein Spiel mit dem Feuer ist es doch schon immer für verheiratete heimlich AO im Paysexbereich zu machen.
Was sagt denn deine holde Gattin dazu wenn du z.B. plötzlich einen Tripper mitgebracht hast:confused:
Was sagst du wenn du nach Frauenparfüm duftest?

Alles nicht so heiß gegessen wie gekocht- die Bayern und Saarländer habens ja auch durchgestanden:)
Zuletzt bearbeitet von straker am 23.06.2017, 14:04
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
...

Wird die Verfassungsklage UNS helfen? In dem Statement von Dona Carmen wird die Kondompflicht mit keinem einzigen Wort erwähnt. Aber wir sind im Fahrwasser! Wird das Gesetz auch nur zum Teil gekippt, ist die Kondompflicht tot. Ein überarbeitetes Gesetz wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Und die folgende Regierung, aller Wahrscheinlichkeit nach schwarz-gelb, wird das Gesetz in der Versenkung verschwinden lassen. ...

Das Gesetz tritt am 01.07.2017 in Kraft, über die Verfassungsbeschwerde wird erst in ein paar Jahren entschieden.
@ fotzenkolben

hier ist alles genau erläutert
@ fotzenkolben

hier ist alles genau erläutert

ich weiß :rolleyes:
wir werden sehen, wie es umgesetzt wird ;)

Ich kein Voll-Jurist ( Rechtanwalt oder Richter ), daher kann ich über Gesetzestexte nicht genau urteilen,
was ich aber kann, sind die Ausführungsbestimmungen lesen

@allesklar
dann gebe uns allen doch einmal als Volljurist Deine Weisheiten zu der Umsetzung und dem Plan zu diesem Gesetz der Bundesregierung.?!?
Zuletzt bearbeitet von fotzenkolben am 23.06.2017, 16:07
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen;
aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun...

Orson Welles
habe eben 50 überwiesen, hoffe das kommt auch an der richtigen stelle an!
Inzwischen hat ja , wie bekannt, Dona Carmen aus Frankfurt/M über ihren Berliner Anwalt RA Starostik die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Falls das noch welche von uns finanziell unterstützen möchten:
[h=2]Spendenkonto[/h] Dona Carmen e.V
Frankfurter Sparkasse
IBAN : DE68 5005 0201 0000 4661 66
BIC: HELADEF 1822


Oder einfach beim nächsten BHV Besuch in Frankfurt einen Umschlag mit Aufschrift "Verfassungsbeschwerde" und paar Euro Inhalt (egal ob nur 5€ oder mehr) in den Briefkasten:

Doña Carmen e.V.
Elbestraße 41
60329 Frankfurt
Tel: 0049 /0/ 69 / 7675 2880

Hier der Link zum Beschwerdetext: http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf
Zuletzt bearbeitet von straker am 24.06.2017, 19:37
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

Alles nicht so heiß gegessen wie gekocht- die Bayern und Saarländer habens ja auch durchgestanden:)

Naja werter Kollege, was Du so als "durchgestanden" bezeichnest, sieht für mich als ehemaligen Saarländer, der jetzt in Bayern lebt so aus, dass ich seit ich hier lebe noch nicht ein einziges Mal zu einem AO Stich gekommen bin. Wenn ich dann mal hin und wieder im Saarland zu Besuch bin, dann weiß ich dort inzwischen auch keine AO Adresse mehr. In beiden Bundesländern bin ich mittlerweile hinsichtlich AO komplett auf dem Trockenen. Den letzten AO Fick hatte ich vor ca 6 Monaten in Düsseldorf und der war wirklich so Scheisse, dass ich mich nicht getraut habe darüber zu berichten und Euch zu langweilen. Wenn die Erfahrung, die ich im Saarland und in Bayern gemacht habe jetzt bundesweit zum Normalfall wird, dann bleibt als einzige Chance nur noch Wien und vielleicht Thailand... bin aber kein Fan von Asiatinnen...
Zuletzt bearbeitet von josh am 24.06.2017, 20:53
Damit machst Du Dich bei den Positiv Beschwörern aber unbeliebt.

Genau Deine Erfahrungen kenne ich aus Bayern, Saarland und Frankreich.

Wichtiger Kommentar von Dir.
josh schrieb:
In beiden Bundesländern bin ich mittlerweile hinsichtlich AO komplett auf dem Trockenen.
ronnyrate1 schrieb:
Genau Deine Erfahrungen kenne ich aus Bayern, Saarland und Frankreich

Immerhin gibt es hier im Forum noch "Lebenszeichen" in Form von Berichten aus Bayern und der Saar:confused:

(Frankreich möchte ich da mal ausklammern, da es ohnehin eigene Gesetze hat -geht hier um die Bundesrepublik Deutschland)
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Naja werter Kollege, was Du so als "durchgestanden" bezeichnest, sieht für mich als ehemaligen Saarländer, der jetzt in Bayern lebt so aus, dass ich seit ich hier lebe noch nicht ein einziges Mal zu einem AO Stich gekommen bin. Wenn ich dann mal hin und wieder im Saarland zu Besuch bin, dann weiß ich dort inzwischen auch keine AO Adresse mehr. In beiden Bundesländern bin ich mittlerweile hinsichtlich AO komplett auf dem Trockenen. Den letzten AO Fick hatte ich vor ca 6 Monaten in Düsseldorf und der war wirklich so Scheisse, dass ich mich nicht getraut habe darüber zu berichten und Euch zu langweilen. Wenn die Erfahrung, die ich im Saarland und in Bayern gemacht habe jetzt bundesweit zum Normalfall wird, dann bleibt als einzige Chance nur noch Wien und vielleicht Thailand... bin aber kein Fan von Asiatinnen...

Da musst Du Dich aber mehr als ungeschickt anstellen, wenn Du in Bayern keine AO-Schlampen findest...
[Anhang 51965 nicht verfügbar]
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich nicht auf AO, sondern auf die Definition des GV. Die Penetration dürfte wohl unstrittig sein. Desweiteren wird ein Eingriff die die sexuelle Selbstbestimmung der DL gerügt.

zum nachlesen ab S.47 der Beschwerde
Zuletzt bearbeitet von allesklar am 25.06.2017, 00:16
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