Oder der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen Auflage ( Kohle ) ein. Dann gibts auch keine Hauptverhandlung.
1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft
Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 730.559 Aufrufe
@allesklar:
So ist es. In jedem Fall ein teurer Spass, da Du die Anwaltskosten selber tragen musst. Strafrecht wird bei einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht abgefedert (Leider selbst erfahren).
So ist es. In jedem Fall ein teurer Spass, da Du die Anwaltskosten selber tragen musst. Strafrecht wird bei einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht abgefedert (Leider selbst erfahren).
@allesklar:
So ist es. In jedem Fall ein teurer Spass, da Du die Anwaltskosten selber tragen musst. Strafrecht wird bei einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht abgefedert (Leider selbst erfahren).
Weswegen man vor Vertragsabschluss die Konditionen prüfen sollte. "Geiz ist geil" gilt da leider nicht. Und was nützt einem die telefonische Beratungs-Hotline, wenn man da dann bei irgendeinem Muffelkopp in einem Call-Center in der Ostzone landet, der von tuten und blasen keine Ahnung hat ... und auf seinen Job schon einmal gar keinen Nerv hat und dementsprechend "arbeitet".
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
@dr.dick:
Falsch!! Hat mit Geiz ist Geil gar nichts zu tuen. Für solche Fälle ist eine gesonderte Versicherung, die auch nicht alle, auch nicht alle Großen anbieten, abzuschließen. Wird auch hauptsächlich für Firmen angeboten. Die zu zahlenden Prämien sind dann auch entsprechend gepfeffert. Auch die Anwaltskammer gibt Dir da nur sehr spärlich Auskunft.
Also lass´ denn Quark mit Tel.Hotline und Call-Center.:mad:
Falsch!! Hat mit Geiz ist Geil gar nichts zu tuen. Für solche Fälle ist eine gesonderte Versicherung, die auch nicht alle, auch nicht alle Großen anbieten, abzuschließen. Wird auch hauptsächlich für Firmen angeboten. Die zu zahlenden Prämien sind dann auch entsprechend gepfeffert. Auch die Anwaltskammer gibt Dir da nur sehr spärlich Auskunft.
Also lass´ denn Quark mit Tel.Hotline und Call-Center.:mad:
@dr.dick:
Falsch!! Hat mit Geiz ist Geil gar nichts zu tuen. Für solche Fälle ist eine gesonderte Versicherung, die auch nicht alle, auch nicht alle Großen anbieten, abzuschließen. [...] Die zu zahlenden Prämien sind dann auch entsprechend gepfeffert.
Und genau DAS und nichts anderes meinte der Doc. Aber mit dem Lesen und Verstehen ist das in diesem Forum ja so eine Sache.
Und wenn der Homer bei seiner Versicherung noch nicht an so eine Hotline verwiesen wurde, soll er sich glücklich schätzen.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Wie so oft verbreitet dddd mal wieder Halbwahrheiten mit denen nicht viel anzufangen ist. Die Standard Rechtsschutz V. deckt keine Straftaten ab, da diese üblicherweise nur mit Vorsatz begangen werden können. Für Manager und Firmen gibt es entsprechende Angebote, diese kommen aber nicht für Jedermann in Frage. Mittlerweile bieten fast alle Versicherer eine Zusatzdeckung an.
hier mag sich jeder selber fragen, was da im Alltag auf ihn zukommen kann. Den Bereich Verkehr/KfZ lassen wir dabei mal ausser acht.
Während also der Standard-Rechtsschutz schon beim Vorwurf einer vorsätzlich und fahrlässig begangenen Straftat entfällt, besteht die Straf-Rechtsschutzversicherung dagegen so lange, bis eine vorsätzliche Tat auch nachgewiesen wird. Demnach ist die Art des Vorwurfs entscheidend. Erfolgt eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit, ist der Versicherte geschützt. Wird eine Straftat verhandelt, die nur vorsätzlich begangen werden kann – etwa ein Diebstahldelikt – besteht kein Rechtsschutz.
hier mag sich jeder selber fragen, was da im Alltag auf ihn zukommen kann. Den Bereich Verkehr/KfZ lassen wir dabei mal ausser acht.
Wie so oft verbreitet dddd mal wieder Halbwahrheiten mit denen nicht viel anzufangen ist.
Wo?
Die Standard Rechtsschutz V. deckt keine Straftaten ab, da diese üblicherweise nur mit Vorsatz begangen werden können.
Hat irgendwer das Gegenteil behauptet?
Für Manager und Firmen gibt es entsprechende Angebote, diese kommen aber nicht für Jedermann in Frage.
Für Privatpersonen auch, wenn man sich denn einmal informiert.
Mittlerweile bieten fast alle Versicherer eine Zusatzdeckung an.
Aha. So sieht das nämlich aus. Und nicht anderes hat der Doc gemeint. Aber lieber erstmal wieder rumplärren ...
So langsam muss der Doc davon ausgehen, dass mehr als 90% der hier geposteten Fick"berichte" vermutlich ins Märchenreich zu verbannen sein dürften, da es ihren Verfassern aufgrund ihrer geistigen Armut, die sie hier tagtäglich unter Beweis stellen, kaum möglich sein dürfte, auf irgendeine "normale" Art und Weise das Geld zu verdienen, das sie für die Ficks bräuchten, über die sie hier "berichten" ... oder sie halten zwecks Geldewerb den eigenen Arsch hin, was den Doc nun auch nicht mehr wundern würde.
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 27.05.2017, 15:46
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
So langsam muss der Doc davon ausgehen, dass mehr als 90% der hier geposteten Fick"berichte" vermutlich ins Märchenreich zu verbannen sein dürften, da es ihren Verfassern aufgrund ihrer geistigen Armut, die sie hier tagtäglich unter Beweis stellen, kaum möglich sein dürfte, auf irgendeine "normale" Art und Weise das Geld zu verdienen, das sie für die Ficks bräuchten, über die sie hier "berichten" ... oder sie halten zwecks Geldewerb den eigenen Arsch hin, was den Doc nun auch nicht mehr wundern würde.
ja nee is klar...... dddd ist der einzige Intelligente hier, zudem noch mit einem Rieseneinkommen. Ich frag mich warum du dich in einem Forum mit lauter Loosern überhaupt rum treibst.
ja nee is klar...... dddd ist der einzige Intelligente hier, zudem noch mit einem Rieseneinkommen. Ich frag mich warum du dich in einem Forum mit lauter Loosern überhaupt rum treibst.
Dick lebt von Hartz IV, das hat er doch schon mehrmals geschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 27.05.2017, 16:27
ja nee is klar...... dddd ist der einzige Intelligente hier, ...
War das nicht der Wolfgang?
... zudem noch mit einem Rieseneinkommen.
Wer hat das wo und wann behauptet?
Ich frag mich warum du dich in einem Forum mit lauter Loosern überhaupt rum treibst.
Mooooment. Das eine böswillige Unterstellung. Sowas würde der Doc nie behaupten. Aber wenn allesklar meint, nicht zu den besagten 10% zu gehören, dann tut es dem Doc herzlich leid, aber er akzeptiert es und ändern kann er daran ja nun schließlich auch nichts.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Auch die Anwaltskammer gibt Dir da nur sehr spärlich Auskunft.
Wäre als Aufsichtsbehörde der Rechtsanwälte auch kaum deren Aufgabe.
Versicherungsangebote bekommt man nur von der Versicherung.
Da lassen die weder einen Anwalt, noch eine Anwaltskammer reingucken. Ist schließlich Betriebsgeheimnis.
Das größte Problem ist sicher nicht die Kondompflicht. Da wird sich zumindest in Laufhäusern nichts ändern. Dafür stehen Laufhäusern vor einem wirklich großen Problem: Die Schlafmöglichkeiten
https://www.tag24.de/nachrichten/sex-bordell-puff-neues-gesetz-prostitution-bordellbetreiber-regeln-kondom-pflicht-erotik-248055
https://www.tag24.de/nachrichten/sex-bordell-puff-neues-gesetz-prostitution-bordellbetreiber-regeln-kondom-pflicht-erotik-248055
Daraus ein Zitat
Die Rechnung ist einfach: Mehr Ausgaben verursachen höhere Kosten. Mandy und ihre Kolleginnen wollen die Preise ab Juli deshalb um 20 Prozent erhöhen.
Verständlich. Doch das heißt: mehr zahlen für weniger Leistung Ich bin mal gespannt, wie das auf dem Markt ankommt.
Die Rechnung ist einfach: Mehr Ausgaben verursachen höhere Kosten. Mandy und ihre Kolleginnen wollen die Preise ab Juli deshalb um 20 Prozent erhöhen.
Verständlich. Doch das heißt: mehr zahlen für weniger Leistung Ich bin mal gespannt, wie das auf dem Markt ankommt.
In Clubs etc wird es sicher deutlich teurer. auch der service komplett mit gummiDaraus ein Zitat
Die Rechnung ist einfach: Mehr Ausgaben verursachen höhere Kosten. Mandy und ihre Kolleginnen wollen die Preise ab Juli deshalb um 20 Prozent erhöhen.
Verständlich. Doch das heißt: mehr zahlen für weniger Leistung Ich bin mal gespannt, wie das auf dem Markt ankommt.
in laufhäusern werden die DL mehr aufpreis nehmen für FO und AO. wohingegen der standardgummi service bleiben wird
Daraus ein Zitat
Die Rechnung ist einfach: Mehr Ausgaben verursachen höhere Kosten. Mandy und ihre Kolleginnen wollen die Preise ab Juli deshalb um 20 Prozent erhöhen.
Verständlich. Doch das heißt: mehr zahlen für weniger Leistung Ich bin mal gespannt, wie das auf dem Markt ankommt.
Funktioniert auch nur, wenn das ganze Rotlichtviertel der Stadt am selben Strang zieht.
Wenn Club Mandy jetzt 120 statt 100€ aufruft und bei Clubs links und rechts daneben bleibt es beim Hunni, dann geht der Schuss nach hinten.
Ohnehin, wenn die jetzt paar Scheine an den Elekriker abdrücken muß für die Alarmbimmel und bekommt für jeden Stundenservice Tag für Tag und Nacht für Nacht 20€ mehr ist das ja schon bald nicht mehr zum Kostendecken
Zuletzt bearbeitet von straker am 28.05.2017, 19:16
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
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