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Spendenaufruf wg. Verfassungsklage Dona Carmen e.V.

Gestartet von giovanni · 11.01.2017 · 19 Beiträge · 10.538 Aufrufe

Beiträge
Liebe Mitficker. Mitte dieses Jahres soll das neue sogenannte "Prostitutionsschutzgesetz" in Kraft treten. Es sieht massive Einschnitte in bürgerliche Selbstbestimmungsrechte und Beschneidungen in der freien Berufswahl für Prostituierte vor. Wir brauchen jetzt nicht mehr wie das Kaninchen auf die Schlange zu starren. Es gibt aktuell eine Möglichkeit etwas zu tun. Der Verein Dona Carmen e.V. der sich speziell für die Interessen von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen einsetzt, hat einen Spendenaufruf veröffentlicht, um mit den gesammelten Geldern eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz zu finanzieren. Ich werde spenden und bitte alle geneigten Mitficker darum dasselbe zu tun. Ich werde eine Woche Hurenficken aussetzen und das eingesparte Geld überweisen.

Verfassungsklage gegen das Prostitutionsschutzgesetz
Zuletzt bearbeitet von giovanni am 11.01.2017, 08:54
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Aberglaube bringt Unglück.
Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei
Zuletzt bearbeitet von Siegerhengst am 11.01.2017, 08:50
Jetzt geht der Link. Es wurde automatisch ein zweites "http://" eingefügt.
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Aberglaube bringt Unglück.
Auch wenn das Verfahren kostenfrei ist, benötigt man juristische Hilfe und die ist nicht kostenfrei!
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Aberglaube bringt Unglück.
Kannst Du sicherstellen,
dass die Spenden an den Nuttenverein
nur zweckgebunden
für die Vefassungsbeschwerde verwendet werden
Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei

StartseiteVerfahrenWichtige VerfahrensartenKosten für verfassungsgerichtliche Verfahren

Kosten für verfassungsgerichtliche Verfahren


Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen.
Nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann Beteiligten eine Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 € auferlegt werden. Missbräuchlich kann die Einlegung von Verfassungsbeschwerden oder anderer Rechtsmittel dann sein, wenn der kostenfreie Zugang zum Bundesverfassungsgericht leichtfertig dazu missbraucht wird, von vornherein offensichtlich aussichtslose Anträge zu stellen oder verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen. Im Laufe der Zeit haben sich hierfür bestimmte Fallgruppen herausgebildet: So sind etwa Verfahrensanträge mit bewusst täuschendem oder leichtfertigem Vortrag ins Blaue hinein von dieser Regelung erfasst.
Eigene Auslagen – insbesondere die Kosten eines Rechtsanwalts – können den Beteiligten erstattet werden, soweit ihr Antrag erfolgreich war (vgl. § 34a Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden werden die Auslagen stets erstattet, in anderen Verfahrensarten steht dies im Ermessen des Bundesverfassungsgerichts. Nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind erstattungsfähig, nicht höhere Honorarvereinbarungen. Darüber hinaus können sämtliche notwendige Auslagen geltend gemacht werden. Eine volle oder teilweise Erstattung der Auslagen ist zudem möglich, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen. Dies kommt etwa bei erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerden in Betracht oder wenn die im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Klärung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen hat.

Quelle:http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-Verfahren/kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-verfahren_node.html
Zuletzt bearbeitet von yingyang am 11.01.2017, 09:58
Lieber Gott, gib mir die Weisheit einige Menschen zu verstehen, die Geduld sie zu ertragen, die Güte ihnen zu verzeihen, aber bitte gib mir KEINE Kraft! Denn wenn ich Kraft habe, haue ich ihnen aufs Maul :rolleyes:
@Siegerhengst: Nein das kann ich natürlich nicht. Keiner verlangt von Dir oder jemand Anderen etwas zu spenden. Es ist freiwillig! Es braucht auch niemand zu kommentieren. Zweck ist es, diese Nachricht hier einzustellen und somit geneigten Lesern die Möglichkeit zu geben etwas zu tun. Dies hat folgende Gründe.

1. Es freut mich, das sich jemand dieses Themas angenommen hat. Regierungspolitiker wollen ohne Not in Freiheitsrechte eingreifen. Das muss irgendwie gestoppt werden. Wer dies tut ist mir im Grunde egal. Ich werde dies unterstützen.

2. Es liegt in meinem Interesse, das die Pay6 Landschaft erhalten bleibt. Jeder kann seine Neigungen weitgehend frei und unbehindert ausleben. Dies sollte auch so bleiben ohne das man in die Illegalität abgedrängt wird.

3. Mit einer erfolgreichen Beschwerde könnte auch die Kondompflicht kippen. Auch das sollte im Interesse aller Mitglieder dieses Forums sein.

Sollte mehr Geld, als nötig eingenommen werden und auch anderen Vereinszwecken zu Gute kommen, so ist es mir auch Recht. Was ich bislang von und über diesen Verein gelesen habe klingt symphatisch und deckt sich mit vielen meiner Ansichten und Wünsche.

P.S. Ich möchte es wiederholen. Eine Verfassungsbeschwerde konstruktiv, aussichtsreich und qualifiziert zu platzieren erfordert Expertise. Hier sollte man ruhig einen höheren Aufwand treiben als das was über Minimalkosten abgedeckt wird.

Akzeptiert dies bitte einfach als eine Information an Interessierte die man auch als Gegner oder Kritiker einfach mal so stehen lassen kann.
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Aberglaube bringt Unglück.
Vielleicht sollte man auch die doch recht dürftige Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden bedenken, die bei etwa 1,89 % liegt.

Es ist sicherlich sinnvoll sich eines juristischen Beistands zu bedienen und der kostet eben Geld. Dabe wird der Bevollmächtigte sicherlich nicht für die geringe gesetzliche Vergütung von ca. 600,00 € tätig werden, sondern eine Vergütungsvereinbarung verlangen. Die Erstattung - so sie denn am Ende überhaupt erfolgt - bezieht sich aber nur auf die gesetzliche Vergütung, nicht auf die - höhere - vereinbarte Vergütung.
Dona Carmen ist seit Ende der 90er Jahre mitten im Frankfurter BHV in der Elbestr. 41, direkt neben Laufhäusern ansässig.
Ende der 90er waren da Großteils Latinas aus Colombia, Venezuela und Dom Rep., daher ist Spanisch noch immer eine der offiziellen Sprachen dort.

Soweit ich weiß, ist der "Verein" so ziemlich die Einzige Anlaufstelle die sich um echte Probleme der Mädchen kümmern.
-Also eine gute Sache, denn nicht selten werden die ausgebeutet.

Ich denke mal wenn es den Huren gut geht, geht es auch uns Freiern dort gut...
Wir sitzen doch beide in einem Boot, wenn wir es noch schaffen ab und zu in die gleiche Richtung zu rudern, dann geht auch was voran!

Im Wikipedia gibt es sogar eine Seite über Dona Carmen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Do%C3%B1a_Carmen


Die Idee von @giovanni man sollte dort mit einer Spende unterstützen ist grundsätzlich gut.
Unabhängig ob damit die Verfassungsklage finanziert wird oder ein anderes Problem angegangen wird.

Ob jemand spendet, ob es nur z.B. 5€ sind oder ein eher hoher Betrag der als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, muß jeder für sich entscheiden.
Zuletzt bearbeitet von straker am 11.01.2017, 11:16
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
GUTE anwälte kosten viel geld.

ich hab dafür bereits letzes jahr an Dona Carmen gespendet.

schliesse mich giovannis spenden-aufruf an !


tty23
Danke Giovanni, dass du das gepostet hast. Auch ich finde es grundsätzlich richtig, was DC da vor hat. Der Staat maßt sich da ne Menge an, da muss man gegenhalten. Ich habe zum Fest für Kinder gespendet, jetzt sind die hochhackigen Objekte unserer Begierden dran. [emoji6]
Haben wir schon den 1.April?
Vielleicht ist es ein wenig off-topic, aber m.E. doch nicht ganz:

Vor einiger Zeit (Sommer 2014?) haben viele von uns an Solidaritätsveranstaltungen zum Thema 'Save our Gangbang' teilgenommen. Besonders haben sich hier GB01 und intimevents hervorgetan, die auch eine gemeinsame Großveranstaltung in Wülfrath organisiert haben. Schon lange habe ich nicht mehr gehört, was aus dem damals eingenommenen und zusätzlich gespendeten Geld geworden ist.

Es war jedenfalls v.a. für den Zweck einer Verfassungsklage gegen das angekündigte Gangbang-Verbot eingesammelt worden. Über eine alternative Verwendung für den Fall, daß der übliche Zweck entfällt, sollte noch entschieden werden.

Da ich von anderen Plänen bislang keine Kenntnisse erlangt habe, möchte ich auf diesem Wege anregen, das besagte Geld entweder dieser Klage oder einer ähnlichen Aktion zur Verfügung zu stellen.
Moment,
Du hast gefickt.
Für denselben Preis den du eh bezahlt hattest.
Meine,das ist ein Witz den du da los lässt.
Bei GB01 haben die Mädels umsonst für die Herren RA gefickt,aber dir sollte der Unterschied egal sein.
Logo das die Kohle bei Rechtsanwälten geblieben ist.
Die lachen sich Schlappen,tolle Geldmaschine.
Bin nicht der Super freund von GB01 ,aber da sind die unschuldig.
Meine,ist ja ein Witz,du gehst zu GB01 normal ficken "für den guten Zweck".
Der Titel lautet aber Spende für null.
Logo,die Kohle kannste gleich in die Elbe schmeissen,nur......
Zuletzt bearbeitet von Sachsenheinz am 14.01.2017, 00:56
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