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Zulässigkeit von Infektionswarnungen

Gestartet von aJoker · 16.01.2014 · 26 Beiträge · 26.076 Aufrufe

Beiträge
Wir hatten in der letzten Zeit hier im Forum mindestens zwei Warnungen vor Infektionen und die sich anschließenden Diskussionen.
Dabei überblicke ich nur den Bereich West, so daß es in anderen Regionen durchaus noch weitere Diskussionen gegeben haben mag.
Außerdem finden sich im zweiten thread zwei Warnungen, von denen die erste berechtigt war, die zweite vermutlich eine böswillige Unterstellung mit Schädigungsabsicht war:

http://www.tabulose-huren.com/showthread.php/26798-Warnung-Anna-Krefeld-Alte-Linner-Straße-6-wg-Tripper-(vermutlich)
http://www.tabulose-huren.com/showthread.php/25602-AO-GANGBANG-heute-bis-15-00-Uhr-in-Gelsenkirchen

Daß Unterstellungen mit Schädigungsabsicht unerwünscht sind, dürfte jedem einleuchten.
Nun möchte ich aber darüber hinaus bezweifeln, daß diese Art von Diskussionen generell zulässig sind.
Die gute Absicht dahinter erkenne ich durchaus, nämlich die Warnung der Allgemeinheit vor Ansteckungen.
Ich gebe auch zu, daß ich diese Warnung je nach Fall und Lage auch persönlich hilfreich empfinde.
Aber ich habe große Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit. Diese Krankheiten, speziell Tripper unterliegen nicht einmal der Meldepflicht.
Behandelnde Ärzte sind nicht verpflichtet - und auch nicht berechtigt! - die erkrankten Personen namentlich den Gesundheitspersonen zu nennen.
Was gibt uns dann das Recht, diese hier im Forum öffentlich zu benennen? Die genannten Personen sind dann zwar immer noch nicht mit ihren realen Namen bekannt, aber sie sind eindeutig identifizierbar.

Rechtlich einwandfrei wäre es meines Erachtens, die verdächtigen Personen zu informieren, auch wenn die in den genannten threads erwähnte Gefahr besteht, dabei heftigst beschimpft zu werden.
Für den Fall, daß in einem solchen Gespräch eine Weigerung zu weiteren Maßnahmen geäußert wird, und befürchtet werden muß, daß dadurch andere Personen gefährdet sind, könnte eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung zunächst angedroht und ggf. auch erstattet werden. Zu letzterem könnte sich vielleicht jemand mit juristischen Kenntnissen äußern - aber bitte keine Spekulanten, sondern Leute mit entsprechender Ausbildung und beruflichem Hintergrund.

Wir haben schließlich in unserer Gesellschaft und in unserem Rechtssystem den Pranger abgeschafft, wir haben ferner etwas wie ärztliche Schweigepflicht eingeführt.
Auch wenn die für Kenntnisse aus der beruflichen Tätigkeit definiert wurde, denke ich, daß sie sinngemäß auch in diesem Zusammenhang angewendet werden sollte.

Und schließlich möchte ich noch auf einen Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu sprechen kommen.
Vor ein paar Tagen wurde die rechtliche Zulässigkeit von verlinkten Bildern aufgrund von Aktionen dritter in threads, die unter dem Namen des Erstellers abgespeichert erscheinen, diskutiert.
Im Vergleich dazu halte ich die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen durch die Nennung in diesem Forum für erheblich größer.

Ich möchte hiermit zu einer sachlichen Diskussion anregen und bin auf weitere Beiträge dazu gespannt.
Ich will nicht sonderlich viel schreiben,-aber eigentlich hat es in diesem Forum mal gehießen, das solche "Gesundheitsdiskussionen" hier nicht erwünscht seien!
Nun kommen solche Diskussionen hier ständig wieder vor, da die Moderatoren hier halt einfach nicht eingreifen und auch mal knallhart die Regeln durchsetzen.
Vielleicht sollten mal die Damen hier über den Gesundheitszustand ihrer Kunden detailliert schreiben,-dann wäre hier aber die Hölle los!
So, mehr braucht man dazu nicht zu schreiben,-da es hier reinste Zeitverschwendung ist!
Zuletzt bearbeitet von haifisch am 17.01.2014, 09:40
Wir hatten in der letzten Zeit hier im Forum mindestens zwei Warnungen vor Infektionen und die sich anschließenden Diskussionen.

Sehr gut, da sind andere gewarnt.
Nun möchte ich aber darüber hinaus bezweifeln, daß diese Art von Diskussionen generell zulässig sind.

Weshalb? Das ist ein geschlossenes Forum. Hier kann jeder über seine Fickerlebnisse berichten. Ob die Nutte währenddessen 3 mal pissen ging, ob sie Kaviar nicht abgeneigt ist - wen juckts. Das eine mal hat die Hure eine Blasenentzündung, dann Durchfall.

Die gute Absicht dahinter erkenne ich durchaus, nämlich die Warnung der Allgemeinheit vor Ansteckungen.

Sehr löblich.

ich habe große Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit. Diese Krankheiten, speziell Tripper unterliegen nicht einmal der Meldepflicht.
Behandelnde Ärzte sind nicht verpflichtet - und auch nicht berechtigt! - die erkrankten Personen namentlich den Gesundheitspersonen zu nennen.

Das ist ein anderes Thema.

Was gibt uns dann das Recht, diese hier im Forum öffentlich zu benennen? Die genannten Personen sind dann zwar immer noch nicht mit ihren realen Namen bekannt, aber sie sind eindeutig identifizierbar.

Dafür gibt es Foren. In Foren wird empfohlen, in Foren wird auch gewarnt.

Rechtlich einwandfrei wäre es meines Erachtens, die verdächtigen Personen zu informieren

Deine Aussage ist schon mehr als naiv.

Alles weitere kommentiere ich nicht mehr...

...B69
Zuletzt bearbeitet von bachmann69 am 17.01.2014, 03:35
Aktiver Drogenkonsum muss schon in der Schule zum Pflichtfach werden - der Strassenstrich darf NICHT aussterben!!!
Ich will nicht sonderlich viel schreiben,-aber eigentlich hat es in diesem Forum mal gehießen, das solche "Gesundheitsdiskussionen" hier nicht erwünscht seien!

Eigentlich ist hier noch viel mehr unerwünscht. Eigentlich.
Aber das war einmal in früheren und auch sehr tollen Zeiten.
Inzwischen machen User und auch die Forenleitung was sie wollen und agieren je nach Lust und Laune, ohne Erkennbaren Grund für das Handeln, oder Nichthandeln.

Aber halb so wild. Von den Infektionswarnungen sind ebenso viele frei erfunden wie Berichte, nämlich eine ganze Menge.
Also: einfach genau hinsehen WER WAS schreibt.
in abstimmung untereinander lassen die moderatoren konkrete wie begründete warnungen zu einer mutmaßlich infizierten hure stehen.
allgemeine gesundheitsdiskussionen - insbesondere solche mit erhobenem zeigefinger - sind nach den forenregeln verboten.
spezielle gesundheitsdiskussionen werden dort http://www.tabulose-huren.com/forumdisplay.php/160-Gesundheitsfragen im da genannten rahmen zugelassen.
in abstimmung untereinander lassen die moderatoren konkrete wie begründete warnungen zu einer mutmaßlich infizierten hure stehen.

Ich kann sehen was da steht, verstehen jedoch nicht.
Konkret, Begründet, Mutmaßlich ..... so ein Quatsch.

Jetzt unterstützt und fördert das Forum auch noch Rufmord. Wird ja immer besser hier.
Ich poste nur Fotos von Nutten, die mit der Bebilderung einverstanden sind. Wenn mich die Nutten aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer derzeitigen Verfassung nicht verstehen oder verstehen wollen - Sorry. Da kann ich nix für.Bild

Diese Signatur sagt eigentlich schon alles aus über deine Einstellung über den Umgang mit anderen Menschen.
Entsprechend armselig empfinde ich auch deinen Versuch eines Diskussionsbeitrags.

Es scheint dir neu zu sein. Deshalb möchte ich dir an dieser Stelle nur kurz erklären, daß wir uns unsere Gesetze nicht nicht jeder für sich beliebig zurechtlegen können.
Und in der überwiegenden Zahl der Fälle ist das auch gut so.
Alles weitere kommentiere ich nicht mehr...

dito
Diese Signatur sagt eigentlich schon alles aus über deine Einstellung über den Umgang mit anderen Menschen.

Was hat meine Signatur mit dem Thema "Zulässigkeit von Infektionswarnungen" zu tun?

Entsprechend armselig empfinde ich auch deinen Versuch eines Diskussionsbeitrags.

Was ich als armselig empfinde willst Du gar nicht wissen.
Es scheint dir neu zu sein. Deshalb möchte ich dir an dieser Stelle nur kurz erklären, daß wir uns unsere Gesetze nicht nicht jeder für sich beliebig zurechtlegen können.
Und in der überwiegenden Zahl der Fälle ist das auch gut so.

Neu sind mir Gesetze, die mir und anderen Usern verbieten, in geschlossenen Foren vor Nutten mit gesundheitsbedingten Handicaps zu warnen.

Du als selbsternannter Paragrafenhengst wirst uns doch bestimmt mitteilen, wo wir das nachlesen können.

Bachmann69, mit einem hast Du aber Recht: Meine Signatur war nicht zeitgemäss, die Signatur habe ich geändert. :rolleyes:
Zuletzt bearbeitet von bachmann69 am 18.01.2014, 03:38
Aktiver Drogenkonsum muss schon in der Schule zum Pflichtfach werden - der Strassenstrich darf NICHT aussterben!!!


Neu sind mir Gesetze, die mir und anderen Usern verbieten, in geschlossenen Foren vor Nutten mit gesundheitsbedingten Handicaps zu warnen.

Du als selbsternannter Paragrafenhengst wirst uns doch bestimmt mitteilen, wo wir das nachlesen können.

Bachmann69, mit einem hast Du aber Recht: Meine Signatur war nicht zeitgemäss, die Signatur habe ich geändert. :rolleyes:


Er meint bestimmt in erster Linie nicht Gesetze, sondern die hier geltenden Forenregeln.
Sorry, es muss heissen, die einst mal geltenden und eigentlichen Forenregeln.
Ist ja Nichts Neues mehr, dass die Forenregeln für Alle gleich gelten. Nur, Manchem und für Manche sind sie einfach gleich.


In dieser Hinsicht ist Dein Beitrag #3 einfach nur völliger Quatsch. Vor allem ist Dein Beitrag total konträr zu den Forumsregeln, was aber inzwischen egal ist.
Viel wichtiger jedoch: Dein Beitrag #3 untergräbt geltendes Deutsches Recht. Und daran ist (eigentlich) auch das Forum gebunden.
Was hat meine Signatur mit dem Thema "Zulässigkeit von Infektionswarnungen" zu tun?

Als Erinnerung für die, die das später lesen: Es ging um deine vorherige Signatur.
Dazu hatte ich geschrieben:
>> Diese Signatur sagt eigentlich schon alles aus über deine Einstellung über den Umgang mit anderen Menschen.
Weil du darin zum Ausdruck gebracht hast, daß du dich über Rechte anderer gerne mit erfundenen Begründungen hinwegsetzt.
Und deine Haltung in der Diskussion über "Zulässigkeit von Infektionswarnungen" fand ich genauso.
Dein Beitrag #3 untergräbt geltendes Deutsches Recht. Und daran ist (eigentlich) auch das Forum gebunden.

Aha. Ich habe im Beitrag #3 nur zitiert und kurz kommentiert. In welchem Film bist du denn aufgewacht?
Aktiver Drogenkonsum muss schon in der Schule zum Pflichtfach werden - der Strassenstrich darf NICHT aussterben!!!
Aha. Ich habe im Beitrag #3 nur zitiert und kurz kommentiert. In welchem Film bist du denn aufgewacht?

Meinen cineastischen Vorlieben tun hier Nichts zur Sache.
Und jetzt mach mal halblang. Les Dir doch mal einfach durch was Du von Dir gegeben hast.
Ob Du es "schreiben" oder "kommentieren" nennst, der Inhalt bleibt doch der Gleiche. Also Sowas aber auch.
Les Dir doch mal einfach durch was Du von Dir gegeben hast.
Ob Du es "schreiben" oder "kommentieren" nennst, der Inhalt bleibt doch der Gleiche. Also Sowas aber auch.

Womit du dich noch immer nicht dazu
... untergräbt geltendes Deutsches Recht. Und daran ist (eigentlich) auch das Forum gebunden.

geäussert hast.

Bachmann69, jetzt warte ich auf Fakten zum Thema.
Zuletzt bearbeitet von bachmann69 am 20.01.2014, 01:57
Aktiver Drogenkonsum muss schon in der Schule zum Pflichtfach werden - der Strassenstrich darf NICHT aussterben!!!
@ Bachmann69:

Ich muss ja keine Fakten mehr nennen, das hast ja Du selbst schon getan, eben in jenem Beitrag #3 . Es ist eben nicht gesetzeskonform, dass hier Jeder über Jeden schreiben kann,bzw Behauptungen über evtl vorhandene Krankheiten aufstellen kann.
Ich nannte es abgekürzt Rufmord.

Übrigens: ich stelle mich völlig quer zu Deiner Meinung und Deinen Aussagen, und Du bleibst/bist trotzdem sachlich und entspannt. Stark. Sollten sich Einige ne Scheibe abschneiden.
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