Langsam wirds Paranoia. Forum schließen, alles einstampfen und jeder soll sehen wie er sich austauscht.:mad:
Screenshots von Anzeigen einstellen erlaubt?
Gestartet von Malle.t · 05.01.2014 · 71 Beiträge · 34.498 Aufrufe
Macht es Euch doch nicht so schwer:
Die Anhänge sollten entfernt werden und gut ist.
Und zukünftig sollte man diese Anhänge unterlassen.
Die Anhänge sollten entfernt werden und gut ist.
Und zukünftig sollte man diese Anhänge unterlassen.
Macht es Euch doch nicht so schwer:
Die Anhänge sollten entfernt werden und gut ist.
Und zukünftig sollte man diese Anhänge unterlassen.
So ist es. Ich hoffe Spazierstock setzt die Löschung auch bald in die Tat um.
Wenn dein IQ es nicht zulässt einfachste Gesetzestexte zu interpretieren, rate ich dir vom Autofahren ab...
Auch da gibts ja eine Strassenverkehrsordnung an die man sich zu halten hat.
Sorry mein IQ hat ausgereicht für ein Studium der Rechtswissenschaften und deshalb mache du weiter so hast ja Ahnung von Gesetzen komme gerne zu dir wenn ich neun Rat brauche
Gesendet von meinem Vodafone 975N mit Tapatalk
Sorry mein IQ hat ausgereicht für ein Studium der Rechtswissenschaften und deshalb mache du weiter so hast ja Ahnung von Gesetzen komme gerne zu dir wenn ich neun Rat brauche
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Oh mannnn, jetzt bin ich echt in Panik!!! Ich hab schon Alpträume! Ich stell mir vor ich sitz echt in der Scheisse und dann gerate ich an dich als meinen Rechtsbeistand:confused:
Dann gute Nacht...
Also bei der Paranoia die bei etlichen hier vorherrscht muss man sich doch stark wundern das sie in einem Forum aktiv sind wo ohne Gummi gefickt wird. Da wäre es doch für die Paranoiker eher angebracht 2-3 Gummis übereinander zu ziehen beim ficken. Rein sicherheitstechnisch und weil ja auch was passieren könnte und einer platzt.
Zuletzt bearbeitet von humpidumpi am 08.01.2014, 14:23
Die Behauptung „Loch ist Loch“ stimmt hinten und vorn nicht
Also bei der Paranoia die bei etlichen hier vorherrscht muss man sich doch stark wundern das sie in einem Forum aktiv sind wo ohne Gummi gefickt wird. Da wäre es doch für die Paranoiker eher angebracht 2-3 Gummis übereinander zu ziehen beim ficken. Rein sicherheitstechnisch und weil ja auch was passieren könnte und einer platzt.
Deiner Logik nach brauch sich ein AO Ficker auch nicht anschnallen...
Erstmal: Spazierstock kann vielleicht die Beiträge bearbeiten, aber erkann nicht die Profile der Nutzer bearbeiten. Ich natürlich genauso wenig. Was die Screenshots in anderen Beiträgen angeht: Ich denke du meinst Zitate deiner, schreib einfach den entsprechenden Mod an, damit er sich darum kümmern kann. Also schicke ihm bitte die entsprechenden Links.
Und zu den Gesetzen: Vor jedem Gesetz (nicht den Unterparagraphen) steht der Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Das sollte immer zuerst gelesen werden. Wenn der eigene Fall da gar nicht hereingehört kann man sich das weiterlesen sparen.
Ich suche gerade die entsprechenden Normen heraus. Wird aber etwas dauern, da ich mich immer mal wieder aufs Ohr hauen werde (scheiss Erkältung).
p.s. Wenn hier jemand mitlesen sollte der hauptberuflich mit Recht zu tun hat, und mir vielleicht helfen will, darf mich gerne anschreiben. (Dann muss ich nicht die ganze Arbeit alleine machen)
Und zu den Gesetzen: Vor jedem Gesetz (nicht den Unterparagraphen) steht der Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Das sollte immer zuerst gelesen werden. Wenn der eigene Fall da gar nicht hereingehört kann man sich das weiterlesen sparen.
Ich suche gerade die entsprechenden Normen heraus. Wird aber etwas dauern, da ich mich immer mal wieder aufs Ohr hauen werde (scheiss Erkältung).
p.s. Wenn hier jemand mitlesen sollte der hauptberuflich mit Recht zu tun hat, und mir vielleicht helfen will, darf mich gerne anschreiben. (Dann muss ich nicht die ganze Arbeit alleine machen)
@ heineken77
ich bin mir sehr sicher dass das Gesetz welches das Recht an eigenen Bild betrifft auch für dieses Forum Gültigkeit hat...
ich bin mir sehr sicher dass das Gesetz welches das Recht an eigenen Bild betrifft auch für dieses Forum Gültigkeit hat...
@Munichboy: Sicher haben Deine zitierten §§ auch etwas mit dem Forum zu tun - nur nicht mit dem Thema dieses Threads. In deinen Zitaten geht es um das Recht am eigenen Bild, d.h. jemand hat eine SDL abgelichtet und veröffentlicht hier die Bilder; dann triffen deine §§ zu.
Hier im Thread geht es darum, dass Screenshots einem User zugeordent wurden, die dieser nicht erstellt hat. Dieser Fakt war bis jetzt keinem bekannt. Wir haben für die Zukunft eine Lösung gefunden, wie wir dies umgehen können. Jetzt geht es noch darum, wie wir die Altlasten beseitigen können. Keiner der Mods hat Zugriff auf die Anhänge der einzelnen User. Dies wird wohl nur NEO machen können, der ist aber im Moment nicht greifbar.
@Malle.t: wo tauchen die Anhänge noch auf? Beispiel bitte. Wenn es in Nord oder TS ist, kann Heineken77 vielleicht etwas tun, ist es in West, dann Spazierstock, falls in Süd oder Werbung, dann ich. Im Bereich Bilder jeder von uns. Sollten sie aber woanders sein, dann kann nur NEO helfen. Am Besten wäre es, wenn Du die Beiträge "meldest", dann wird automatisch der Zuständige informiert. Danke
Hier im Thread geht es darum, dass Screenshots einem User zugeordent wurden, die dieser nicht erstellt hat. Dieser Fakt war bis jetzt keinem bekannt. Wir haben für die Zukunft eine Lösung gefunden, wie wir dies umgehen können. Jetzt geht es noch darum, wie wir die Altlasten beseitigen können. Keiner der Mods hat Zugriff auf die Anhänge der einzelnen User. Dies wird wohl nur NEO machen können, der ist aber im Moment nicht greifbar.
@Malle.t: wo tauchen die Anhänge noch auf? Beispiel bitte. Wenn es in Nord oder TS ist, kann Heineken77 vielleicht etwas tun, ist es in West, dann Spazierstock, falls in Süd oder Werbung, dann ich. Im Bereich Bilder jeder von uns. Sollten sie aber woanders sein, dann kann nur NEO helfen. Am Besten wäre es, wenn Du die Beiträge "meldest", dann wird automatisch der Zuständige informiert. Danke
Ich hab 7 Hobbies: Sex und Fußball
@ Debutant
das was du schreibst ist einfach falsch. Wenn Anzeigen mit Fotos hier veröffentlicht werden gilt dies genauso!
das was du schreibst ist einfach falsch. Wenn Anzeigen mit Fotos hier veröffentlicht werden gilt dies genauso!
Ergänzung du Debutant: In anderen Foren können dir auch die Nutzer helfen, die dich zitiert haben. Ansonsten hat Debutant alles geschrieben. Ich bitte nur darum uns jeweils Links direkt zu dem Beitrag zu schicken, denn es ist recht mühsam zu suchen, wenn man nicht wirklich weiss wo man suchen soll.
stimmt.....aber erklär das mal den Bullen das du AO Ficker bist und dich deswegen nicht anschnallstDeiner Logik nach brauch sich ein AO Ficker auch nicht anschnallen...
Zuletzt bearbeitet von humpidumpi am 08.01.2014, 15:14
Die Behauptung „Loch ist Loch“ stimmt hinten und vorn nicht
Hab mir jetzt mal die AGB´s von kaufmich durchgesehen.
Demnach hat kaufmich nicht das Recht am Bild, sondern belässt dieses beim Einsteller bzw. dem Urheber. Weiterhin weist kaufmich alle Urheberrechtsangelegenheiten von sich, indem sie den Einsteller zur Einhaltung dieser verpflichten und selbst nur eine "Datenbank" zur Verfügung stellen.
Demnach kann kaufmich nicht wegen der Bilder klagen, sondern nur der tatsächliche Rechteinhaber, da der Nutzer keine Rechte an kaufmich abtritt.
Da Design von kaufmich unterliegt u.U. dem Urheberrecht. Da in den Screenshots jedoch eindeutig die Quelle zu erkennen ist, sind hier wohl keine rechtlichen Schritte durchsetzbar.
Da bei einem Screenshot das Bild durch den Rechteinhaber zuvor bei kaufmich öffentlich eingestellt wurde und der Rechteinhaber davon ausgehen muss, dass hiervon Screenshot´s angefertigt werden, so kann er hier nicht auf Urheberrechtsverletzung klagen, sofern das eingestellte Bild nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird, was bei einem Screenshot nicht der Fall ist.
Demnach hat kaufmich nicht das Recht am Bild, sondern belässt dieses beim Einsteller bzw. dem Urheber. Weiterhin weist kaufmich alle Urheberrechtsangelegenheiten von sich, indem sie den Einsteller zur Einhaltung dieser verpflichten und selbst nur eine "Datenbank" zur Verfügung stellen.
Demnach kann kaufmich nicht wegen der Bilder klagen, sondern nur der tatsächliche Rechteinhaber, da der Nutzer keine Rechte an kaufmich abtritt.
Da Design von kaufmich unterliegt u.U. dem Urheberrecht. Da in den Screenshots jedoch eindeutig die Quelle zu erkennen ist, sind hier wohl keine rechtlichen Schritte durchsetzbar.
Da bei einem Screenshot das Bild durch den Rechteinhaber zuvor bei kaufmich öffentlich eingestellt wurde und der Rechteinhaber davon ausgehen muss, dass hiervon Screenshot´s angefertigt werden, so kann er hier nicht auf Urheberrechtsverletzung klagen, sofern das eingestellte Bild nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird, was bei einem Screenshot nicht der Fall ist.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 08.01.2014, 18:30
Hier jetzt mal ein Teil meiner Recherche. Ist ein wenig verhackstückelt, da ich es erstmal so aufgeschrieben habe, wie ich es gefunden habe.
Und was hat das jetzt mit dem Erstellen von Screenshots zu tun? Richtig, gar nichts. Da geht es um die Bilder als solches. Der Anwendungsbereich eines Gesetzes steht immer in der Einleitung.
Eben diese Schöpfungshöhe werden Anzeigen wohl kaum erreichen
Das passt doch genau auf uns.
Viele von euch denken sicher auch an sowas hier: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1426
Aber darum geht es hier ja auch nicht.
Zu Screenshots: http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/531-LG-Berlin-Az-16-S-1299-Schadensersatz-bei-Screenshots-ohne-Quellenangabe.html
Ich muss aber gestehen, das die Rechtslage nicht eindeutig ist. Screenshots scheinen als Zitat wahrgenommen zu werden, so gehen auch viele Zeitungen vor, aber es scheint noch niemand genau darauf geklagt zu haben, so das ein wirklich stichfestes Urteil fehlt, auf das man sich berufen könnte. Das Verwenden von Bildern ist klar geregelt, aber unser konkreter Fall hier leider nicht.
Ich finde das Setzen von Screenshots im ersten Beitrag aber dennoch sehr sinnig. Was haltet ihr davon wenn wir es so beibehalten, aber vorher den Threadersteller fragen ob er einverstanden ist?
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Und was hat das jetzt mit dem Erstellen von Screenshots zu tun? Richtig, gar nichts. Da geht es um die Bilder als solches. Der Anwendungsbereich eines Gesetzes steht immer in der Einleitung.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Eben diese Schöpfungshöhe werden Anzeigen wohl kaum erreichen
§ 51Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
Das passt doch genau auf uns.
Viele von euch denken sicher auch an sowas hier: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1426
Verlinkung von Bildern einer Person - Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.
Aber darum geht es hier ja auch nicht.
Zu Screenshots: http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/531-LG-Berlin-Az-16-S-1299-Schadensersatz-bei-Screenshots-ohne-Quellenangabe.html
Ok, hier geht es um Filme, aber das zugrunde liegende Gestz ist eigentlich das Selbe. Ich habe jetzt Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre durchsucht. Ich habe bis auf das zum Urteil Screenshot eines Filmes nichts gefunden was auf unser Problem hier Anwendung findet. Zu den Themen Bildrecht, Urheberrecht am Bild, sowie Kopien von Bildern, Ton usw. ist reichlich zu finden. Dort geht es aber immer um die gewerbliche Verwendung der Materialien, wobei gewerblich teilw. recht eng gefasst wird. Es ist einiges zu der Verwendung von Screenshots als Beweis vor Gericht zu finden und das scheint auch die Rechtsauffassung zu sein wie damit umgegangen wird. Screenshots werden vor Gericht mit Links gleichgesetzt, sofern die Quelle zweifelsfrei erkennbar ist. Es sollte also kein Problem darstellen einen Screenshot von der ganzen Seite zu erstellen. Was aber nicht geht ist nur das Bild herauszuschneiden.Leitsätze der Redaktion
- Die Verwendung von Screenshots aus einem Film ohne ordnungsgemäße Quellenangabe ist urheberrechtswidrig.
2. Ein Zitat muss erkennbar vom fremden Werk abgehoben werden und darf nicht ununterscheidbar integriert sein. Es ist nicht ausreichend, wenn sich die Quelle allein aus dem Kontext ergibt.
Ich muss aber gestehen, das die Rechtslage nicht eindeutig ist. Screenshots scheinen als Zitat wahrgenommen zu werden, so gehen auch viele Zeitungen vor, aber es scheint noch niemand genau darauf geklagt zu haben, so das ein wirklich stichfestes Urteil fehlt, auf das man sich berufen könnte. Das Verwenden von Bildern ist klar geregelt, aber unser konkreter Fall hier leider nicht.
Ich finde das Setzen von Screenshots im ersten Beitrag aber dennoch sehr sinnig. Was haltet ihr davon wenn wir es so beibehalten, aber vorher den Threadersteller fragen ob er einverstanden ist?
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