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AO mit Prostituierten: legal, illegal, schei*egal?

Gestartet von TigerBS · 12.04.2012 · 39 Beiträge · 34.031 Aufrufe Geschlossen

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Bayern hin oder her, ich kann es nicht glauben, dass eine DL eine Strafe zahlen muss, blos weil sie am Telefon ao verspricht. Selbst vor Ort stellt doch ein solchen Angebot noch keinen Verstoß dar. In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss auch ein rechtlich einwandfreier Nachweis geführt werden. Und der ist hier schlicht nicht möglich, außer es wird von der DL und vom Freier bestätigt.

Vergleichbar wäre es, wenn die Polizei bei einem Taxiunternehmen anruft und einen Taxifahrer fragt, ob er innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h fährt. Und wenn er "ja" sagt, bekommt er einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Lächerlich. Unhaltbar. Zudem sind auch Polizeibeamte verpflichtet, einen Beschuldigten über seine Rechte aufzuklären. Und dazu gehört auch, sich erstmal als Polizist vorzustellen und den Betroffenen auch als "Beschuldigten" zu belehren. Erfolgt dies nicht, sind die Aussagen (welche auch immer das waren) nicht verwertbar.

Am Telefon schon garnicht. Schließlich weiß man ja garnicht, wer am anderen Ende der Leitung spricht. Da ruft man an und es meldet sich eine weiblich Stimme mit "Hallo Schatsi". Dann fragt der Polizist "Machst du auch ao?" und sie sagt "Klar, komm vorbei...". Und? Das soll für ein Bußgeld reichen? Es gibt gar keinen Beweis, wer am Telefon war. Außerdem kann sie etwas falsch verstanden haben.

Meiner Meinung nach geht hier viel über die Unwissenheit, Dummheit und Angst der DLs. Wenn die Polizei in großen Gruppen mit roher Gewalt einen Puff stürmt und entsprechende Fragen stellt, bekommt sie vielleicht auch entsprechende Antworten. Dann wäre sie am Ziel.

Für mich ist diese Gewaltmethode der Polizei jedoch kein bischen besser als die brutalen Zuhältermethoden!

Gerade im ZDF lief ein interessanter Beitrag über das Thema. Am Schluss geht es auch um ao. Der fiese Kommissar beschreibt hier auch die Methode eines Nachweises. "Man schaut auf die Körpermitte, und wenn da kein Kondom ist...".

Es wäre im konkreten Fall also nur nachweisbar, wenn man inflagranti beim offensichtlichen AO-Poppen erwischt wird. Alles andere wäre ein Vermutung und damit kommt kein Polizist vor Gericht durch!

Hier die 29 Minuten, die so manche Fragen beantworten:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1626206/Menschenhandel-in-Europa

Also was lernen wir:
- Der Polizeibeamte muss sich als solcher erkenntlich zeigen, tut er das nicht, kann er auch keine Aussagen nutzen
- Aussagen am Telefon sind als Beweismittel nicht geeignet
- Zimmertür zusperren und bei einer Kontrolle wenigstens ein Kondom anziehen...
auch bei einer ordnungswidrigkeit muß sich der bußgeld-verhängende beamte auf eine beweislage stützen, die gerichtsfest ist.
warum ist das so?
zur allerdeutlichsten abgrenzung gegenüber der willkürlichkeit in einer braunen vergangenheit hatte man unserer deutschen nachkriegs-polizei die richterliche überprüfung von bußgeldbescheiden aufgebrummt.
nur so zur erinnerung - damals hatte die sa reichspolizei-gewalt erhalten und sich dieser dann systemerhaltend bedient.
solcherlei wollten unsere siegers dem deutschen volk zukünftig ersparen - *äh* natürlich einstweilig nur dem westdeutschen, weil ja im mitteldeutschen bereich die stasi ...
übrigens "leidet" die österreichische gendarmerie nicht unter solchen befugniseinschränkungen; die erklärung dafür ist ganz einfach: österreich war '45 "siegernation" und wurde restauriert.
wer also im schönen "ostariche" einen bußgeldzettel wegen geschwindigkeitsüberschreitung aufgebrummt kriegt, der zahlt schon alleine deshalb, weil ein gendarm beweislos aussagt, daß das so passiert sei.

also muß die deutsche polizei einen beweis bringen, wenn der bußgeldzettel der richterlichen überprüfung standhalten soll.
... und das muß er, weil ein bußgeldzettel für eine ordnungswidrigkeit nur vorläufigen charakter hat - zuvor wurde ja zusammen mit der beschuldigung ein anhörungsbogen verschickt und die bußgeldanordnung erfolgt nur auf widerruf.
ein bußgeldbeschwerter zahlt entweder durch stillschweigendes einverständnis innerhalb der gesetzlichen frist oder er legt widerspruch ein.
womit wir beim richtertisch wären, an dem dann dazu i. d. r. eine schriftliche verhandlung stattfindet.
allerdings wird eine mündliche verhandlung angeordnet, sobald eine seite rechtsmittel einlegt oder eine zeugenaussage als beweis anbietet.

spätestens bei dieser mündlichen verhandlung muß die polizei die ordnungswidrigkeit beweisen - und ein "hab' ich gehört" (gar noch nur am telefon) reicht dazu nicht.
warum ist das so?
weil es nicht verboten ist, nochmal gründlich darüber nachzudenken zu wollen und dann doch am ende die fingerle von der ordnungswidrigkeit zu lassen.
also reichen absichtserklärungen weder am telefon noch im arbeitszimmerle als beweis aus:
eine nur deshalb beschuldigte hure oder ein anfragender freier ist immer dann 'raus, wenn frau oder man(n) einwendet, bei ao-gespräch gerade nur aufgeregt gewesen zu sein und dann später - nun kalten blutes - davon wieder abstand genommen zu haben; selbstverständlich hätte man (oder frau) das ao hernach nienienicht wirklich praktiziert.

eine hure kann glaubhaft vortragen, wie schwer das geschäft sei und daß 80% der freier nach ao fragen und wo käme sie denn hin, wenn sie jeden anfrager gleich zur konkurrenz weiterschickte; latürnich wollte sie den ao-anfragenden erst mal anlocken und ihn dann mit hilfe weiblicher list davon zu überzeugen, daß er gar kein ao braucht.
nicht-muttersprachlich-deutsche huren können dazu noch auf ihre mangelhaften deutschkenntnisse verweisen und angeben, sie hätten die frage andersherum verstanden und latürnich wahrheitsgemäß dazu genickt, daß sie kein ao anbieten.
das gleiche gilt andersherum für den ao-anfragenden freier im umgang mit einer ausländischen hure: er wollte sich nur versichern, daß die hure kein ao anbietet - sonst wäre er woanders hingegangen - der gesundheit zu liebe, schatzi *äh* herr wachtelmeister.
klingt alles sehr nach ausreden, gell?
das wird sich der richter auch sagen - aber er ist gezwungen einen beweis zu haben, auf den er sein urteil stützen kann.

beweispflichtig für die schuld des bußgeldbeschwerten ist die polizei - die eigenen unschuld beweisen müssen hure und freier nicht.
also wird der polizist nun eine aussage machen können müssen, mit der hure im arbeitszimmerlein gewesen zu sein und dort als getarnter freier ao vereinbart zu haben - und dann statt des geldbeutels den strafzettelblock gezückt zu haben.
andersherum muß er den freier ohne gummi beim gv oder av erwischen.

der von StefanX zitierte "blick auf die körpermitte" reicht dazu - aber nur mit einschränkungen.
so muß der polizist dazu die arbeitszimmertür öffnen und dabei zusehen, wie die unterleiber sich trennen.
wenn er nur zeuge von fo ist, reicht das außerbayerisch nicht zur ordnungswidrigkeit - innerbayerisch schon.
wenn bei einer razzia der freier lediglich ohne gummi aus dem zimmer kommt, reicht es wida nicht - wenn hure und freier dazu einfällt, man sei ja noch beim küssen und streicheln gewesen.

die beweislage ist also für die polizei alles andere als einfach.
einfacher wird es, wenn hure oder freier anderswo schon mal rechtskräftig als ao-ver-stoß-er verurteilt wurden.
außerdem erreicht dann das mögliche bußgeld lecker anzuschauende höhen, wofür sich der aufwand eines prozesses dann endlich mal rentiert.

weil das polizei-geschäft so schwer ist, wird darüber hinaus gerne mal druck ausgeübt - sozusagen "fick unter der beschwerdegrenze" wie man als gedienter dazu damals sagte.
die grünen wissen ganz genau um das riesengroße trefferfeld, daß hure und freier darbieten.
der i. d. r. (irgendwie) gebundene freier fürchtet die "versehentliche" information seines weiblichen anhangs.
die hure fürchtet den umsatzverlust und stress mit ihrem luden, die erfolgreiche brandmarkung als ersttäterin sowie das herausgezogen werden aus der halb-anonymität mit der folge systematischer kontrollen und weiterungen durch die steuerfahndung.
folglich wird frau gerne mal mit vorauseilendem gehorsam bezahlen - auch bei allerdünnster beweislage - und fluchtartig das bundesland verlassen.
hingegen rutscht der angstschlotternde freier auf den knienen vor der polizei herum und bibbert um seine privatsphäre.
das hat man als polizist doch gern.
da werden dann schon mal bußgeldzettel nach dem motto "geht's?" verteilt.

mit der schlußfolgerung hat StefanX völlig recht.
man(n und frau) muß sich halt vorher überlegen, welche aussage man bei einer kontrolle so macht.
die doku hab' ich übrigens auch gesehen - der "fiese kommissar" ist in erster linie hinter den gewerbeorganisierern her und nicht hinter huren mit ihren freiern.
außerdem haben wir gestern im fernsehen gelernt, daß der deutsche staat viel mehr beamte zur eintreibung der huren-einkommenssteuer einsetzt als zu ihrer ao-überführung - dieses vorgehen ist schlicht rentierlicher.
Zuletzt bearbeitet von Spazierstock am 26.04.2012, 08:38
So ist es, Spatzierstock. Andere Worte, gleiche Aussage.

Um es auf den Taxifahrer zu übertragen, wäre es in etwa so:

Die Polizei ruft beim Taxifahrer an, und fragt, ob er bereit wäre schneller als erlaubt zu fahren, man hätte es grad eilig. Dies wird am Telefon bejaht. "Ja, wenn Sies eilig ham, kemma des scho mocha...".

Damit kann kein Polizist einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren ausstellen, weil kein eindeutiger Täter und schon gar keine konkrete Tat nachweisbar ist.

Dann geht der Polizist persönlich (in zivil) zum Taxiunternehmen und fragt den Taxifahrer persönlich: "Ich möchte schnell nach XY, könnten Sie auch schneller als erlaubt fahren? Ich zahle auch mehr..."

Der Fahrer, der ja jetzt persönlich identifizierbar ist, bejaht dies wieder. Aber auch hier ist keine Tat beweisbar und hat ja auch nicht stattgefunden. Es ist halt eine Methode, den Kunden zu gewinnen. Ob der Taxifahrer dann wirklich zu schnell fahren würde, ist ja garnicht sicher. Es ist wie mit der AZF, die ao verspricht, damit der Kunde bleibt. Und wenn er dann gezahlt hat, will sie davon nichts mehr wissen. Also auch hier keine nachweisbare weil nicht stattgefundene OWI.

Nachweisbar wird es beim Taxifahrer erst, wenn der Polizist, oder besser zwei die Tat bezeugen können, weil er wirklich mit ihnen zu schnell gefahren ist. Übertragen bedeutet das, dass der Polizist ohne Gummi mit der DL poppen müsste, was aber letztlich auch nicht gut rüberkommt. Oder DL und Kunde wirklich live erwischt.

Alternativ übt er entsprechenden Druck aus und findet gelegentlich eine dumme DL, die einen Verstoß selbst zugibt. Aus Unwissenheit oder weil sie glaubt, dass es nicht schlimm ist, oder warum auch immer. Dann kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Und so wie ich das sehe, haben die betroffenen Beamten mit den Methoden anscheindend ab und zu Erfolg.

Und ich bleibe dabei: für diese unfairen Methoden des Machtmissbrauchs sollten sie betraft werden!
Echt voll.
Mir brummt der Kopf. Ich glaub ich muss jetzt ficken gehen.
Aber ohne Gummi und so. Hoffentlich guckt keiner von der Politsei durchs Schlüsselloch.
Wenn man diesen Dornhöfer sieht kann einem nur schlecht werden. Klopft und kontrolliert. Und der andere "auf die Körpermitte schauen und man weiss ob ein Kondom getragen wird..."
Ich seh schon bald das SUK im Bordell und die Zimmer werden gestürmt. Türen eingetreten und in Flagranti die Huren und Freier ertappt.

Na klar, in München wird da kontrolliert wo nicht die Spezlwirtschaft eingebürgert ist. Und wer mit den Behörden gut ist wird vorgewarnt. So kommt es zu keinerlei Vorfällen. Ich kenn den Mist aus dem Nachtleben.
Da geht JEDE Razzia gewollt daneben bei bestimmten Häusern und Wohnungen.

Ich denke nicht, dass man uns etwas so richtig kann aber es macht Sinn, hier vorbereitet zu sein.
Auch denke ich, dass nicht jede Hure aus RU BUL etc. automatisch erpresst wird.
Da habe ich schon ganz andere Mädels erlebt die wissen wie sie ihre Kohle machen...

Und mit dem Telefon habt ihr recht Stefanx und Spazierstock...Paranoia hoch 3 nenne ich das ganze was hier abläuft.
Die andere Seite ist, nicht immer alles in eine Bericht/Thread zu schreiben. Bestimmte Infos muss man ja nicht noch aufs Silbertablett packen...

Nebenbei: Kennt ihr den Unterschied zwischen einem Polizist und einem Maikäfer ?
Zuletzt bearbeitet von illusional am 28.04.2012, 00:57
Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...
Nebenbei: Kennt ihr den Unterschied zwischen einem Polizist und einem Maikäfer ?

Der Maikäfer ist braun und scheißt grün...
Ja . Aber bei einer Prostituierten ist das schon was anderes als bei einer festen Freundin usw. Ich meine man geht hin und hat AO-Sex und kurz darauf geht man zu einer anderen Prostituierten und hat AO-Sex.
Also man könnte sich mit was infiziert haben und schwups ist man bei der nächsten Prostituierten die Sex ohne Gummi macht.

Mit einer festen Partnerin usw. würde man das nicht machen. Da würde man vorher bescheid sagen , dass man vorher was ungeschütztes mit ner Prostituierten hatte oder ungeschützten Sex hatte und man will die Partnerin ja net einem
Risiko aussetzen.

Es ist schon eine Form von Ausnutzen und , wenn man ein potenzielles Risiko hatte , dann ist man eigtl. schon dazu verpflichtet der nächsten Person die man blank fickt darüber zu informieren , dass man HIV&Co haben könnte.

Prostituierte machen aus den unterschiedlichsten Gründen AO-Sex:

-Dummheit(Wir hlefen in unserem Land aber auch dummen Menschen arbeit zu finden und zu überleben.) z.B. wenn eine Person so dumm ist und keine Arbeit dadurch dinden würde.
Also nur weil eine Prostituierte dumm ist , heißt das noch lange nicht , dass Sie Pech hat , wenn Sie AO-Sex anbietet und sich dabei infiziert bzw. nix davon gewusst hat , dass man sich mit was anstecken könnte /durch jmd. anstecken könnte.

-Geldbeschaffung für Drogen , Familie im Ausland usw, , Not

Nur weil eine Prostituierte Sex ohne Gummi anbietet bedeutet das nicht , dass Sie weiß , dass der der AO-Sex will auch andere Nutten blank fickt usw.

Es interessiert die Prostituierte nicht ob man mit ner anderen ungeschützten Sex hatte.
Doch. Wenn man es Ihr sagt , besteht Sie plötzlich auf ein Gummi(selbst getestet) , ob es andere genauso machen ist nicht unwahrscheinlich.

Eine Prostituierte interessiert es auch nicht , ob jmd. der weiß , dass er HIV hat Sie AO fickt .
In D gibt es aber eine Mitteilungspflicht und Prostituierte verlassen sich genauso drauf(sehr wahrscheinlich) .
Würde jmd. Ihr sagen , dass er HIV hat und Sie gerne blank ficken würde , so würde die Prostituierte wahrscheinlich nicht mehr AO mit demjenigen ficken wollen.

So moralisch und gesetzlich richtig ist AO-Sex nun auch wiederrum nicht.

Jeder der weiß , dass er ein Risiko hatte und dann zur nächsten Prostituierten blank ficken geht durchaus das Risiko ein , eine Person zu infizieren ohne das Sie es weiß, weil
der AO-Ficker Ihr nicht gesagt hat , dass er auch andere Prostituierte blank ficken tut.

Konsequenz:

-Weiß die Person die ao gefickt wurde nix von STD's und HIV usw. so stribt Sie vermutllich dran , weil Sie zu spät erfährt od. niemals erfahren wird , dass Sie HIV oder HEP C hat usw.
- Wir der AO-Ficker postiv getestet , so will man immer auch die Personen ausfindig machen mit der der HIV+ geschlafen hat . Selten glaubt man , dass es nur ein ONS war und man betrunken war usw.
Irgendwoher hat man ja die Person mit der man Sex hatte kennengelernt und man frägt dann duchaus den HIV+ Patienten , ob es noch Daten von der Person gibt mit der man geschlafen hat.
Kommt heraus , dass man trotz potenziellem Risiko weiterhin mit anderen ungeschützt geschlafen hat , so ist das glaube ich nicht strafbar , aber gibt heftigst ärger.

Mein HIV -Status war ja unbekannt argumentieren manche. Aber auch , wenn man in einer Partnerschaft wäre und hätte AO-Sex mit jmd. anderen gehabt , so ist der HIV-Status unbekannt
und deshalb schläft man nicht ohne Gumnmi mit seiner Partnerin.
Wahnsinn!

Wieso hab ich mir das nur angetan und diese hirnlosen Aneinanderreihung von Buchstaben versucht zu lesen...
bin ehrlich gespannt wann es hier mal Konsequenzen gibt und damit meine ich nicht die Löschung des Beitrages oder die Schließung des Threads
Wer bremst verliert
So moralisch und gesetzlich richtig ist AO-Sex nun auch wiederrum nicht.

So ein Unsinn....

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das vorschreibt, dass man keinen ungeschützen Sex haben darf.

Ausserdem: Hast Du Dir die Forenregeln nicht durchgelesen: Keine Gesundheitsdiskussionen !!!

Neo
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